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Nebeneinkommensbescheinigung > Zukünftiges Einkommen und Arbeitszeit

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letzte Antwort am 02.04.2024 12:04:22 von pogo
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RobertKirbach01
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

 

ich habe folgenden Sachverhalt bei einem Mitarbeiter:

 

- 150 EUR (Festbezug), Minijobber, unter 5 Stunden wöchentlich

 

Die Arbeitsagentur hat eine Nebeneinkommensbescheinigung angefordert.

Wie ist unter Personaldaten > Tätigkeit > allgemein > Angaben zur Bescheinigung > Zukünftiges Einkommen und Arbeitszeit korrekt zu schlüsseln, damit die Bescheinigung richtig übermittelt wird?

 

Je nach Schlüsselung ("Konstant" oder "Unterschiedlich hoch, aber max 165 EUR") erhalte ich in der Bescheinigung unter Punkt 3 bei der Angabe "Bleibt das Einkommen zukünftig konstant" Kreuz bei "Ja" und bei "künftiges monatliches Einkommen höchstens 165 EUR und weniger als 15 Wochenstunden" ein "Nein" oder eben umgekehrt. Es ist aber nicht möglich, beides mit "Ja" zu beantworten mit den zur Verfügung stehenden Schlüsselungen. Aus semantischer Sicht machen die Angaben aber so überhaupt keinen Sinn.

 

Kann jemand etwas dazu sagen, welche Schlüsselung für welchen Sachverhalt anzuwenden ist? Liegt hier ein semantischer Fehler des Formular der Arbeitsagentur vor oder ein logischer Eingabefehler für LODAS?

 

Für Hilfen und Hinweise wäre ich sehr dankbar.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Robert Kirbach

vw
Erfahrener
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Nachricht 2 von 5
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Schönes WE,

kann da vielleicht Dok.-Nr.: 1070718, hier Gliederungspunkt 3.6, weiter helfen?

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
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RobertKirbach01
Beginner
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Nachricht 3 von 5
189 Mal angesehen

Hallo VW,

 

vielen Dank für den Hinweis, aber genau das ist ja das Problem. Gemäß Dok 1070718 Rz 3.6 heißt es u.a.

 

Sie können die Angaben gezielt verändern:

Auswahl Eintrag

Auswirkung auf den Inhalt der Bescheinigung unter Punkt 4. "Angaben zum Arbeitsverhältnis"

Konstant

  • Das oben bescheinigte monatliche Einkommen und die wöchentliche Arbeitszeit bleiben künftig konstant? > Ja

  • Das künftige monatliche Einkommen beträgt höchstens 165,00 Euro und die Arbeitszeit beträgt weniger als 15 Stunden wöchentlich? > Nein

Unterschiedlich hoch

  • Das oben bescheinigte monatliche Einkommen und die wöchentliche Arbeitszeit bleiben künftig konstant? > Nein

  • Das künftige monatliche Einkommen beträgt höchstens 165,00 Euro und die Arbeitszeit beträgt weniger als 15 Stunden wöchentlich? > Nein

Unterschiedlich hoch, aber max. 165 Euro und weniger als 15 Stunden wtl.

  • Das oben bescheinigte monatliche Einkommen und die wöchentliche Arbeitszeit bleiben künftig konstant? > Nein

  • Das künftige monatliche Einkommen beträgt höchstens 165,00 Euro und die Arbeitszeit beträgt weniger als 15 Stunden wöchentlich? > Ja

 

Das bedeutet, ich kann entweder das eine (Einkommen bleibt konstant) oder das andere (Einkommen höchsten 165 EUR und WAZ < 15 Std) bejahen oder beides verneinen. Aber ich kann nicht (den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend) beides bejahen. Die Semantik dahinter erschließt sich mir nicht, das Programm, oder die Logik der Arbeitsagentur zwingt zu Angaben, die sich widersprechen und falsch sind.

 

Es stellt sich mir die Frage, woher die Logik kommt, wird diese gefordert durch das BEA-Verfahren der Arbeitsagentur oder durch die Programmlogik von DATEV? Oder habe ich die logische Verbindung beider Aussagen nicht verstanden?

 

Für Hinweise bin ich nach wie vor sehr dankbar!

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cro
Experte
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109 Mal angesehen

Was wäre denn, wenn Sie  die Variante -kein Haken- mit einbeziehen?

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pogo
Meister
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Nachricht 5 von 5
79 Mal angesehen

Entscheidend ist doch die Verdiensthöhe in Bezug auf die 165€ Freigrenze beim Nebeneinkommen.

 

Die Arbeitsagentur möchte wissen, ob das Einkommen konstant ist (in welcher Höhe auch immer), ob es unterschiedlich hoch (also mal über/unter 165€) ist oder ob es immer bei max. 165€ liegt, wenn es unterschiedlich hoch ist.

 

Es ist also unnötig zu sagen zu wollen, dass ein Einkommen von z.B. 130€ konstant ist und höchstens 165€ beträgt, da das konstant in dem Fall die 2. Option ja automatisch mit einschließt.

 

Abgeleitet ist das sicher aus der Verfahrensbeschreibung, dass bei einem konstanten Einkommen oder einem Einkommen von höchstens 165€ keine weiteren Bescheinigungen erstellt werden müssen, solange es keine Änderungen gibt.

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letzte Antwort am 02.04.2024 12:04:22 von pogo
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