Hallo VW, vielen Dank für den Hinweis, aber genau das ist ja das Problem. Gemäß Dok 1070718 Rz 3.6 heißt es u.a. Sie können die Angaben gezielt verändern: Auswahl Eintrag Auswirkung auf den Inhalt der Bescheinigung unter Punkt 4. "Angaben zum Arbeitsverhältnis" Konstant Das oben bescheinigte monatliche Einkommen und die wöchentliche Arbeitszeit bleiben künftig konstant? > Ja Das künftige monatliche Einkommen beträgt höchstens 165,00 Euro und die Arbeitszeit beträgt weniger als 15 Stunden wöchentlich? > Nein Unterschiedlich hoch Das oben bescheinigte monatliche Einkommen und die wöchentliche Arbeitszeit bleiben künftig konstant? > Nein Das künftige monatliche Einkommen beträgt höchstens 165,00 Euro und die Arbeitszeit beträgt weniger als 15 Stunden wöchentlich? > Nein Unterschiedlich hoch, aber max. 165 Euro und weniger als 15 Stunden wtl. Das oben bescheinigte monatliche Einkommen und die wöchentliche Arbeitszeit bleiben künftig konstant? > Nein Das künftige monatliche Einkommen beträgt höchstens 165,00 Euro und die Arbeitszeit beträgt weniger als 15 Stunden wöchentlich? > Ja Das bedeutet, ich kann entweder das eine (Einkommen bleibt konstant) oder das andere (Einkommen höchsten 165 EUR und WAZ < 15 Std) bejahen oder beides verneinen. Aber ich kann nicht (den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend) beides bejahen. Die Semantik dahinter erschließt sich mir nicht, das Programm, oder die Logik der Arbeitsagentur zwingt zu Angaben, die sich widersprechen und falsch sind. Es stellt sich mir die Frage, woher die Logik kommt, wird diese gefordert durch das BEA-Verfahren der Arbeitsagentur oder durch die Programmlogik von DATEV? Oder habe ich die logische Verbindung beider Aussagen nicht verstanden? Für Hinweise bin ich nach wie vor sehr dankbar!
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