Entscheidend ist doch die Verdiensthöhe in Bezug auf die 165€ Freigrenze beim Nebeneinkommen. Die Arbeitsagentur möchte wissen, ob das Einkommen konstant ist (in welcher Höhe auch immer), ob es unterschiedlich hoch (also mal über/unter 165€) ist oder ob es immer bei max. 165€ liegt, wenn es unterschiedlich hoch ist. Es ist also unnötig zu sagen zu wollen, dass ein Einkommen von z.B. 130€ konstant ist und höchstens 165€ beträgt, da das konstant in dem Fall die 2. Option ja automatisch mit einschließt. Abgeleitet ist das sicher aus der Verfahrensbeschreibung, dass bei einem konstanten Einkommen oder einem Einkommen von höchstens 165€ keine weiteren Bescheinigungen erstellt werden müssen, solange es keine Änderungen gibt.
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