Hallo Community,
ich habe kurz eine Frage zu einem neuen Mandant.
Er hat sich selbstständig (GmbH) gemacht, ist dort Geschäftsführer aber er arbeitet weiterhin bei Firma A.
Die Selbstständigkeit soll als Nebenbeschäftigung laufen mit einem Bruttogehalt von 700 €. Bei Firma A. verdient er 4.000 €.
Wie schlüssel ich den nun bei der GmbH? Auch mit 1111?
Und Lohnsteuerklasse 6?
Vielen lieben Dank!
Steuerklasse 6 ist korrekt.
Für Entscheidungen zur Sozialversicherung muss eine Statusprüfung abgestoßen werden dann entscheidet die Deutsche Rentenversicherung.
Wird (vorerst) Sv-Pflichtig (1111) angemeldet wird die Statusprüfung über Datev angestoßen .
Wenn gleich Sv-Frei angemeldet wird muss der Mandat das Formular der Deutschen Rentenversicherung runterladen und dann ausfüllen.
Was hat die Nebenbeschäftigung damit zu tun?
Wenn auf SV-Pflicht entschieden wird bzw. gleich/vorerst pflichtig angemeldet wird muss man Mehrfachbeschäftigung schlüsseln .
Doppelpost- Entschuldigung
D.h. er ist Gesellschafter Geschäftsführer mit 100% Beteligung ?
Wenn ja => Sv Freiheit
wenn < 50% dann sv pflicht
auf die ganzen Besonderheiten die es hier noch gibt kann ich aus Zeitgründen nicht eingehen.
stimmrechtsübertragung usw.
Aber eine Statusprüfung ist doch auf jeden Fall Pflicht (dringen anzuraten). Oder sehen sie das anders?
Da wird ja die Beschäftigung bei Unternehmen B als Geschäftsführer betrachtet. Unbeachtet das einen „Hauptbeschäftigung“ besteht.
Hallo zusammen,
vielleicht kann ja dieser Artikel hilfreich sein:
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Gr%C3%BCndung/nebenberuflich-selbststaendig/
Gruß und schönes WE, vw
Vielen Dank aber es ging mir nur um meinen Tipp dass der Fragesteller hier ein Statusfestellungsverfahren einleiten sollte (bzw. der Mandant)
Status schadt nie, aber man muß es auch nicht übertreiben.
bei einem 100% GGF auch in nebenbeschäftigung ist und bleibt er SV frei und das können Sie im Zweifel auch einklagen. Daher in solchen Fällen mache ich keine Statusfeststellungsverfahren.
Bei 50% kritisch eigentlich SV pflicht da nicht mehr als 50% und der Frage wer hält des Rest Ehefrau Kinder usw. gibt es gleichgerichtete Interessen , werden Stimmanteile übertragen usw. sobald es kritisch werden kann dann immer Statusfestestellunsverfahren.
Hallo,
erstmal vielen Dank für euere Antworten!
Ich habe mir den Geschäftsführer Dienstvertrag durchgelesen. Er ist einzelvertretungsberechtigt. Also, 100 % GGF dieser GmbH. Er führt diese alleine. Dann wäre ja SV-frei. Ich werde vielleicht mal bei seiner Krankenkasse anrufen.
Mit LSt-Klasse 6 werde ich ihn dann abrechnen, denn er erhält er für diese Tätigkeit 700 €. Die andere Tätigkeit ist eine Teilzeitbeschäftigung (20 Std./Woche) für die er 4.000 € vergütet bekommt.
LG
Entscheidend ist nicht ob er einzelvertretungsberchtigt ist, entscheidend ist ob 100% der Anteile hält. Hier der Gesellschaftsvertrag oder Satzung maßgeblich.
Dazu noch Geschäftsführer und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Dann sind wir bei der SV- Freiheit.
Hallo,
er hat die 100%-tige Mehranteile und ist von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit.
Dann ist er ja SV-frei!
Nehme ich dann den Personengruppenschlüssel 900 und BGRS 0000 richtig?
Vielen Dank!
Hallo!
Kurze Mitteilung: nach Rücksprache mit der KK ist er von der SV befreit. Da sein Hauptjob überwiegt.
Vielen Dank an alle! 😊