abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Nachberechnung wg. Wegfall PV-Zuschlag für Kinderlose

5
letzte Antwort am 07.08.2025 13:44:38 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
OTSB
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
443 Mal angesehen

Hallo Community,

 

ich habe heute mitbekommen, dass mein Vorgänger in der Lohnabrechnung bei Mitarbeitern, die nachweislich Kinder haben, den Haken bei "Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose nicht berechnen / Elterneigenschaft nachgewiesen" NICHT gesetzt hat.

 

Nach meiner Recherche kann ich über ein Formular die zu viel gezahlten PV-Beiträge von der Krankenkasse direkt an die Arbeitnehmer erstatten lassen.

 

Nun meine Frage: Das würde ich nur für Vorjahre tun und für das Jahr 2025 eine Nachberechnung ab Januar 2025 anstoßen. Weiß das Programm, dass nicht der Arbeitgeber Schuldner der Nachzahlung an den AN ist, sondern die Krankenkasse und verrechnet es mir die Nachzahlungen mit den Beiträgen an die Krankenkasse? Ich möchte als Arbeitgeber natürlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben und würde, wenn es keine eindeutige Antwort gibt, den Haken nur ab dem aktuellen Monat setzen und für den gesamten vorherigen Zeitraum die Erstattung über das Formular beantragen.

 

Vielleicht kann mir ja jemand eine sichere Antwort geben. Ganz lieben Dank!

GLH
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 6
427 Mal angesehen

Hallo,

 

der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose wird ausschließlich von den Versicherten selbst getragen. Der Arbeitgeber zahlt den Zuschlag nicht mit. Als Arbeitgeber bleibt man nicht auf den Kosten sitzen und selbst wenn es so wäre, was kann der Arbeitnehmer dafür dass der Vorgänger falsch abgerechnet hat ^^.

 

Ab 01.01.2024 rückwirkend lässt sich das doch über das Lohnprogramm fixen.

 

Der Haken alleine muss ja auch nicht zwingend eine Auswirkung haben, was würde denn seit letztem Jahr in der Kinderverwaltung hinterlegt. Es gibt ja auch Kinderfreibeträge die automatisch hinterlegt werden. 

0 Kudos
OTSB
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 6
421 Mal angesehen

Das stimmt, den PV-Zuschlag zahlt ausschließlich der AN. Wenn ich aber eine Nachberechnung anstoße, muss ich als AG dem AN den zu viel gezahlten Beitrag auszahlen, sprich Liquiditätsabfluss bei mir. Meine Frage zielte darauf ab, ob der ausgezahlte Beitrag sicher von den an die KV/PV zu zahlenden Beitrag abgezogen wird (somit ein Nullsummenspiel bei mir als AG).

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 6
401 Mal angesehen

Was sagt denn die Probeabrechnung, nachdem Sie die AN-Stammdaten ab frühestens 1.1.24 korrigiert haben?

0 Kudos
OTSB
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 6
390 Mal angesehen

Jetzt ist der Knoten bei mir geplatzt, vielen Dank für den Input!

 

In der Probeabrechnung wird gezeigt, dass sich der PV-Beitrag um 16,20 € verringert - das ist die Bestätigung, die ich haben wollte.

0 Kudos
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 6
384 Mal angesehen

Weil im Gegenzug die Lohnsteuer steigt. Der PV-Beitrag geht da direkt als Vorsorgeaufwendung ein. Weniger Vorsorgeaufwendung -> mehr Lohnsteuer.

5
letzte Antwort am 07.08.2025 13:44:38 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage