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Nachberechnung trotz Austritt

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letzte Antwort am 05.08.2026 15:10:57 von Betül_Kilic
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i_s_
Beginner
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Nachricht 1 von 9
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Hallo,

wir arbeiten mit Lodas. Ein Mitarbeiter ist zum 10.02.2023 ausgetreten, trotzdem bekomme ich nun mit dem April eine Nachberechnung wegen der Lohnsteueränderung. Kann man das irgendwie unterdrücken?

 

Vielen Dank.

lena_k
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 9
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Hallo,

 

warum wollen Sie das unterdrücken?

Das ist doch kein Aufwand, nachdem LODAS das selbst nachberechnet?

 

Viele Grüße

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Chance
Aufsteiger
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Den Mitarbeiter der Abrechnungsgruppe zuordnen:

Vorwegabrechnung vor Erstabrechnung (Personaldaten -> Beschäftigung-> Abrechnungsgruppe), wenn diese Abrechnungsgruppe nicht verwendet wird. Dann wird dieser Abrechnungsfall nicht angefasst. 

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
i_s_
Beginner
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Nachricht 4 von 9
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Hallo,

was macht es für einen Sinn einem Mitarbeiter, der am 10.02.2023 ausgetreten ist, Ende April 1,80 EUR zu überweisen? Das führt nur zu Rückfragen.

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 9
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Hallo,


grundsätzlich wird für ausgetretene Arbeitnehmer aufgrund des Steuer-PAPs keine Nachberechnung

durchgeführt.

 

Bei Änderung der Stammdaten kann es aber dazu kommen.

 

Alle Informationen finden Sie im Dokument Jahressteuergesetz 2022 - Hintergrund unter Punkt 3.1

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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S__Foerster
Beginner
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Hallo Frau Nagengast,

 

kann man die Nachberechnung unterdrücken, da bei unserer ehemaligen Mitarbeiterin ein Überzahlung zustande kommt?

 

Viele Grüße

 

Simone Förster

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rschoepe
Experte
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Eine Möglichkeit hat @Chance weiter oben schon genannt.

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Schnurrdant1008
Einsteiger
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Guten Tag! Ich kann das Dokument nicht mehr finden.

Wo finde ich ein Hilfedokument, das erklärt, wie man zwei Monate nach dem Austrittsmonat eine Korrekturmeldung bzw. eine Nachberechnung wegen der falschen Krankenkasse vornimmt?

 

Liebe Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Schnurrdant1008,


für Ihren beschriebenen Sachverhalt haben wir folgendes Dokument  Nachberechnung laufendes Jahr (NB) – Nachberechnung Vorjahr


Unter Punkt 5.3 wird genau beschrieben, wie Sie die Korrektur zur Krankenkasse auch nach dem Austritt vornehmen können.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.08.2026 15:10:57 von Betül_Kilic
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