Hallo an alle,
ich benötige wieder einmal Schwarmwissen zu folgender Situation:
Wir haben ein neues Mandat seit Januar (Schätzmandat). Die Firma hatte bis Dezember ihre Lohn selbst gerechnet, hat aber seit Januar keinen Zugriff mehr auf das bisherige Lohnabrechnungsprogramm (ich glaube Adata).
Nun muss ein Mitarbeiter für November und Dezember nachberechnet werden, weil dieser gegen seine außerordentliche Kündigung geklagt und Recht bekommen hat. Sein Kündigungsdatum hat sich vom 18.11. auf den 31.12 verschoben, außerdem fällt die Urlaubsabgeltung weg, die er erhalten hatte...
Wir hatten November und Dezember zwar als Testmandat mitgerechnet, aber da ging es mehr um die Art der Auswertungen, die der Mandant sehen wollte, die Zahlen sind nicht korrekt. Außerdem wurden beim alten System alle Mitarbeiter wegen Systemwechsels abgemeldet zum 31.12., weswegen ich im Feld Mandantendaten/Sozialversicherung/allgemeine Daten - Abrechnung über Datev ab 01.01.25 angegeben habe, damit es die korrekte Anmeldung nach Systemwechsel erstellt wird.
Nun sieht es ja so aus, als könnte weder der Mandant , noch ich diese Nachberechnung durchführen, daher meine Frage - gibt es evtl. doch eine Möglichkeit über Lodas? Oder andere Möglichkeiten?
Ich bin für jede Idee dankbar.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
da die Korrektur nur für einen Mitarbeiter erfolgen muss, würde ich es am einfachsten finden, die Abrechnungen manuell zu erstellen und die Meldungen über ELSTER bzw. das SV-Meldeportal vorzunehmen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Lieben Dank für die schnelle Antwort, jetzt muss ich leider richtig blöd nachfragen...
Manuell bedeutet, ich rechne mir alles per Hand aus und gebe über Elster eine geänderte Lohnsteuerbescheinigng , Lohnsteueranmeldung und über das SV-Meldeportal ebenfalls eine geänderte SV-Meldung ab und einen geänderten Beitragsnachweis ab? Und teile dem Mandanten mit, was dem Mitarbeiter noch auszuzahlen ist? Tut mir leid, ich hatte so einen Fall noch nie..
Hallo @DVA1878 ,
genau, das ist richtig.
Wenn Sie das Programm DATEV LOVOR haben, können Sie die Beträge für die betreffenden Monate hierüber ermitteln.
Die Korrektur der verbleibenden Meldungen kann dann im Anschluss über ELSTER oder das SV-Meldeportal durchgeführt werden.