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Nachberechnung nach Hochsetzen des Monats

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letzte Antwort am 20.09.2023 16:06:37 von Uwe_Lutz
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Will98
Beginner
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Nachricht 1 von 8
299 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

bei einem Mandanten wurde im August kein Mitarbeiter abgerechnet, nun sollte eine neue Mitarbeiterin eingestellt werden.

 

Um evtl. Problemen mit Krankenkassen und Finanzamt aus dem Weg zu gehen, habe ich den Monat hochgesetzt (09/2023).

 

Die Mitarbeiterin ist am 28.08.2023 eingetreten und hat für den Zeitraum ein anteiliges Gehalt erhalten.

 

Jetzt habe ich das anteilige Gehalt gebucht und mit "bereits erhalten" wieder gegengebucht.

 

Allerdings fand in der Septemberabrechnung weder eine Nachberechnung noch eine Anmeldung statt. Was kann ich tun??

 

Vielen Dank im Voraus!

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 8
278 Mal angesehen

Für hochgesetzte Monate sind keine Rückrechnungen möglich.

 

kann das Hochsetzen zurückgesetzt werden? Ich arbeite mit dem Punkt gar nicht, mache in so einem Fall einfach Erstabrechnungen ohne Mitarbeiter.

 

Notfalls mal die Datev anrufen.

LG
VM
DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 8
243 Mal angesehen

Hallo,


die Rücksetzung kann leider nicht rückgängig gemacht werden.

Bei so kleinen "Lücken" ohne Mitarbeiter empfiehlt es sich - wie @lohnhilfe bereits richtig schreibt - die Monate einfach ohne Mitarbeiter abzurechnen.


Der August kann hier in diesem Mandanten definitiv nicht abgerechnet werden.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 8
231 Mal angesehen

Hallo Frau Friedrich,

 

in dem Fall sollte ein deutlicher Warnhinweis mit notwendiger Bestätigung gezeigt werden, bevor das Hochsetzen erfolgen kann.

LG
VM
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Will98
Beginner
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Nachricht 5 von 8
216 Mal angesehen

Hallo, vielen Dank für die Antworten. schade, dass ich das nicht vor dem Hochsetzen wusste. Hat denn jemand eine Idee wie ich die Augustwerte dennoch verarbeitet bekomme?

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mic
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 6 von 8
189 Mal angesehen

Unter LuG würde ich eine Sicherung vor dem hochsetzten aus dem RZ einspielen und anschließend den Lohn ab August abrechnen.

 

Wenn keine Sicherung im RZ vorhanden ist, bitte zukünftige mit dem Monatsabschluss automatisch erstellen. Das kann in den Einstellungen global vorgegeben werden.

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 7 von 8
187 Mal angesehen

@mic  schrieb:

Unter LuG würde ich eine Sicherung vor dem hochsetzten aus dem RZ einspielen und anschließend den Lohn ab August abrechnen.

 

Wenn keine Sicherung im RZ vorhanden ist, bitte zukünftige mit dem Monatsabschluss automatisch erstellen. Das kann in den Einstellungen global vorgegeben werden.


Hier ging es aber um LODAS, so dass Ihre Hilfestellung ins Leere läuft, da es bei LODAS RZ-Sicherungen nicht gibt (schließlich sind alle Daten im RZ).

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Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 8 von 8
183 Mal angesehen

@Will98  schrieb:

Hat denn jemand eine Idee wie ich die Augustwerte dennoch verarbeitet bekomme?


Da werden nur manuelle Meldungen über sv-net helfen.

 

Und da Sie auch die LSt-Daten nicht in die Jahresbescheinigung reinbekommen, müssen Sie vermutlich die LSt-Anmeldung 08/2023 und die LSt-Bescheinigung (nur für den Zeitraum bis 31.08.2023) über ELSTER melden (LSt-Anmeldung ist auch über DÜ-Formulare LSt-Anmeldung möglich).

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letzte Antwort am 20.09.2023 16:06:37 von Uwe_Lutz
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