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Nachberechnung auf versehentlich ausgezahltes Urlaubsgeld funktioniert nicht

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letzte Antwort am 31.07.2018 12:09:19 von Kristin_Frohmeyer
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yvonneyildiz
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

im Juni 2018 wurde für eine MA ein Urlaubsgeld ausbezahlt, was aber nicht richtig ist. Durch diese Auszahlung kam sie auch Euro 200,0 über

die BBG.

Im Juli 2018 wurde eine Nachberechnung (Erfassungstab.-Nachberechnung Standard) durchgeführt mit negativem Vorzeichen,

aber es wurde auf der Juli Abrechnung nichts angezeigt.

Wenn ich im August einen negativen Bruttobezug mit dem urlaubsgeldschlüssel erfasse, dann bekomme ich einen Hinweis- und Fehlertext,

das ich eine Wiederabrechnung mit Nachberechnung durchführen soll. Hatte ich ja gemacht, aber Lodas weist dies nicht aus.

Was mache ich falsch?

Und wie kann ich es ändern?

Vielen Dank!

björn
Experte
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Hallo Frau Yildiz,

sie müssen den negativen Betrag unter Bewegungsdaten - > Erfassungstabellen -> Register "Nachberechnung Standard" anlegen und als Nachberechnungsmonat den Juni 2018.

Gruß

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Im Juli 2018 wurde eine Nachberechnung (Erfassungstab.-Nachberechnung Standard) durchgeführt mit negativem Vorzeichen,

aber es wurde auf der Juli Abrechnung nichts angezeigt.

Hallo Frau Yildiz,

dies wird dann auch nicht auf der Juli-Abrechnung ausgewiesen, sondern auf einer neuen Juni-Abrechnung, die als 2. Seite der Juli-Abrechnung mit ausgegeben wird.

Lediglich die Zahlungsdifferenz wird in den Netto-Bezügen und -Abzügen als "Nachberechnung aus 06/2018" abgezogen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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yvonneyildiz
Aufsteiger
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Ja das ist richtig, so habe ich es eingegeben, aber es gab leider keine Nachberechnung.

Wenn ich es diesen Monat in der Schnellerfassung eingebe mit der LA Urlaubsgeld und eine Probeabr. starte, dann wird der Betrag abgezogen, nur dann bekomme ich auch den Hinweis, das es eventuell nicht SV mässig richtig läuft.

Ich verstehe nicht, warum keine Korrektur bzw. keine Nachberechnung erfolgt?

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yvonneyildiz
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Hallo Björn, so habe Ich es auch gemacht, nur da tut sich leider nichts.

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björn
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Hallo Frau Yildiz,

können Sie vielleicht Screenshots hier einstellen um das Problem genauer analysieren zu können?

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yvonneyildiz
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Im Moment geht das leider nicht.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Yildiz,

nun noch mal in Ruhe der Reihe nach:

  • Sie haben im Juni bei einer Mitarbeiterin ein Urlaubsgeld abgerechnet. Nachträglich hat sich nun herausgestellt, dass diese Mitarbeiterin dies nicht bekommen soll.
  • Sie erfassen in LODAS im Bearbeitungsmonat Juli 2018 unter Bewegungsdaten - Erfassungstabellen - Nachberechnung Standard für 06/2018 bei dieser Mitarbeiterin das Brutto-Urlaubsgeld mit einem Minusbetrag
  • Sie erstellen eine Probeabrechnung (für diese Mitarbeiterin) für 07/2018.
  • In der Probeabrechnung wird dieser Minusbetrag nicht ausgewiesen. Es wird in den Netto-Bezügen und -Abzügen kein Betrag aus der Nachberechnung abgezogen.
  • Es gibt keine zweite Seite in der Probeabrechnung mit einer Nachberechnung für 06/2018.
  • Es gibt keinen Hinweis im Hinweis- und Fehlerprotokoll.

Ist das alles soweit korrekt? Oder wo stimmen meine Angaben nicht?

Viele Grüße

Uwe Lutz

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yvonneyildiz
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Hallo Herr Lutz,

Ja das ist komplett richtig.

Nur das wir im Juli keine Probeabrechnung gemacht haben. Erst der freundliche Hinweis unserer MA, uns darauf aufmerksam gemacht hatte, das dies wohl nicht geklappt hat.

Alle Versuche dies jetzt im August, unter Nachberechnung Standard für Juni zu korrigieren, scheitert.

Es kam schon die Idee, da die Lohnart ein Brutto(bezug) ist, das daufhin keine Abzüge(negative Beträge) getätigt werden können, aber das halte ich nicht für logisch, da ich die selbe LA mit einen negativ Betrag in der Schnellerfassung für August eingeben kann. Nur aber mit dem Hinweis, das die SV Abrechnung eventuell nicht richtig sei und ich besser eine Nachberechnung vornehmen soll.

Grüsse Yvonne Yildiz

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Yildiz,

wenn Sie dies nun mit der August-Abrechnung korrigieren wollen, müssen Sie dies im Bearbeitungsmonat August als Nachberechnung für 06/2018 erfassen. Eine Erfassung in der Schnellerfassung für August führt zu einem Fehler, da es sozialversicherungsrechtlich keine negativen Einmalbezüge geben kann.

Bitte führen Sie eine Probeabrechnung durch und gucken, ob/welche Auswirkungen dies hat. Prüfen Sie -wenn keine Nachberechnung ausgegeben wird- ob es tatsächlich keine 2. Seite und ob/welche Meldungen es im Hinweis- und Fehlerprotokoll gibt.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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yvonneyildiz
Aufsteiger
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Hallo Herr Lutz, genau dieses haben wir gemacht. Wenn wir im August eine Nachberechnung für für Juni erstellen gibt er weder eine zweite Seite noch führt er eine Nachberechnung durch, egal was wir bis jetzt versucht haben er tut dieses einfach nicht. Wir können uns dieses auch nicht erklären. Nachberechnung haben wir in der Vergangenheit nur mit positiven Beträgen gemacht und die haben auch geklappt, noch nie mit negativ Beträgen das ist unser erstes Mal und es klappt einfach nicht.

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yvonneyildiz
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 13
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Hallo zusammen,

es hat geklappt!

Keine Ahnung warum jetzt, allerdings habe ich den Betrag nicht in einer Summe, sondern in 3 Teilbeträgen erfasst. Denn eine Kollegin vermutete, das es da eventuell ein Limit gäbe auf den BS-Schlüssel .... ob dies stimmt, kann ich nicht sagen, dafür kenne ich mich nicht mit den BS-Schlüsseln aus.

Ob, ich es heute auch in einer Summe hätte eingeben können ... ?? Keine Ahnung, ich wollte das Glück jetzt nicht überstrapazieren 🙂

Vielleicht hat jemand eine Idee.

Danke nochmal, für die Hilfe

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Yildiz,

vielen Dank für die bisherigen Beiträge.

Ihr Sachverhalt sollte von uns genauer geprüft werden. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.

Beste Grüße

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 31.07.2018 12:09:19 von Kristin_Frohmeyer
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