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Nachberechnung Minijober Stundenlohn, im Vormonat zu wenig berechnet - Lodas

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letzte Antwort am 11.11.2021 08:47:54 von UtaPf
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UtaPf
Einsteiger
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Hallo zusammen, 

 

ich bekomme es leider selber nicht hin.

Folgender Fall:

Ich habe einem MA im Vormonat (10/2021) zu wenig Stunden abgerechnet. Nur 23,19 statt 46,35. Wie kann ich ihr jetzt die fehlenden Stunden noch auszahlen. 

Wenn ich die normale Abrechnung mache gebe ich die Stunden in der Schnellerfassung ein. 

 

Jetzt müsste ich ja eine Wiederabrechnung starten. Mit einer neue Abrechnung abzüglich des bereits gezahlten Lohnes. 

 

Wie muss ich in diesem Fall vorgehen? 

 

Vielen Dank vorab für die Unterstützung. 

 

viele grüße Uta 

 

alma82
Fortgeschrittener
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Hallo Uta, 

 

entweder die restlichen Stunden noch nacherfassen, den bisher ausgezahlten Betrag als Vorschuss (Nettoabzug) abziehen und eine Wiederabrechnung einzelne Personalnummer durchführen oder (wenn mit der Auszahlung bis zum Folgemonat Zeit ist) die fehlenden Stunden unter Nachberechnung erfassen. Der bisher ausgezahlte Betrag wird dann automatisch abgezogen.

 

Gruß Alma82

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Morrison
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

 

es gibt hier zwei Möglichkeiten:

1. Sie gehen in den Vormonat, tragen die korrekten Stunden ein und machen dann eine Wiederabrechnung. Den bereits gezahlten Lohn würde ich in dem Fall nicht noch zusätzlich eintragen. Es reicht dann eine Info an den Mandanten, was er noch zu zahlen hat.

2. Sie machen die Korrektur mit der nächsten Abrechnung und tragen unter "Nachberechnung Standard" (über "Erfassungstabellen") die restlichen Stunden ein. In dem Fall wird der bereits abgerechnete Lohn automatisch berücksichtigt.

 

Gruß

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Sailor
Erfahrener
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Nachricht 4 von 5
987 Mal angesehen

Hallo UtaPf,

 

Sie können eine Nachberechnung im lfd. Monat machen, indem Sie auf

-Bewegungsdaten

-Erfassungstabellen

Nachberechnung Standard gehen.

Dort geben Sie die zusätzlichen Stunden im Vormonat ein. Sie bekommen dann automatisch eine Korrekturabrechnung mit dem Betrag, der noch nachzuzahlen ist. Dieser erscheint dann in der lfd. Abrechnung im Nettobereich als Nachzahlung.

Wenn Sie das Geld vorher überweisen möchten, können Sie eine manuelle Zwischenüberweisung machen und den neu ermittelten Nachzahlungsbetrag über eine Nettoabzugslohnart (z.B. bereits überwiesen) abziehen.

 

Viele Grüße

Sailor

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UtaPf
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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@alma82 

 

Vielen Dank! Genau so hat er funktioniert. 

 

LG Uta 

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letzte Antwort am 11.11.2021 08:47:54 von UtaPf
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