Man wird es kaum glauben, aber ich musste bisher noch nie eine Nachberechnung durchführen und stehe im Moment echt auf dem Schlauch...
Für den Monat Dezember 2017 muss bei einem Mitarbeiter die Höhe der Tantieme korrigiert werden. Der Januar wurde bereits abgerechnet, aktueller Bearbeitungsmonat somit 02/2018. Eine Wiederabrechnung ist nicht möglich (?), Meldung:" Bearbeitungssmonat ungültig / gewählter Bearbeitungsmonat ist kleiner als der letzte abgerechnete Monat. Wechseln Sie in den aktuellen Bearbeitungsmonat und führen eine Nachberechnung durch.... Ist es korrekt, dass ich im aktuellen Bearbeitungsmonat bleibe, und unter " Nachberechnung Standard" den tatsächlichen Betrag eingebe und dann.....???? Unter was und welchen Monat muss dieses ins Rechenzentrum (?) geschickt werden. Schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe...
Hallo Frau Groenewold,
eine Nachberechnung wird immer zusammen mit der eigentlichen Abrechnung für den aktuellen Monat erstellt. Nur eine Nachberechnung können Sie nicht durchführen.
Wenn Sie also den Monat 01/2018 bereits abrechnet haben, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Prüfen sollten Sie bei Nachberechnungen ins Vorjahr immer, wie die steuerliche Behandlung ist. Programmseitig ist das Zuflussprinzip hinterlegt, d.h. die steuerliche Auswirkung wird erst in der Abrechnung 2018 berücksichtigt. Sofern dies in 2017 berücksichtigt werden soll und darf, müssen Sie dies für den Mitarbeiter auf das Entstehungsprinzip ändern.
Zu empfehlen ist, bei Nachberechnungen immer eine Probeabrechnung durchzuführen, damit man vorher sieht, wie dies abgerechnet wird.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Frau Gronewold,
noch eine Ergänzung zu 1. von uwelutz . Wenn die Löhne von Januar schon ausgezahlt wurden müssen Sie bei einer Wiederholungsabrechnung für Januar 2018 den bereits gezahlten Betrag mit Minus als Vorschuss eintragen, da sonst der Januar doppelt gezahlt wird.
Gruß
Björn Niggemann
, super, viiiilllleeeeen Dank....
Sehr geehrter Herr Lutz,
in welchem Bearbeitungsmonat muss ich die Werte in die Tabelle "Nachberechnung Standard" eingeben, wenn ich den Januar noch nicht abgerechnet habe und jetzt (nicht erst mit der nächsten Abrechnung) eine Korrektur für den Monat Dezember machen möchte? Wähle ich dann Wiederabrechnung einzelne PNR?
Ich verwende Lodas.
Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo,
das Register Nachberechnung Standard verwenden Sie nur, wenn Sie die Korrektur mit dem nächsten Abrechnungsmonat durchführen möchten.
Wenn Sie den Dezember bereits vor der Abrechnung Januar korrigieren möchten, verwenden Sie, wie gewohnt, die Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Standard und senden eine Wiederabrechnung einzelne Pnr. oder Wiederabrechnung komplett.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG