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Nachberechnung/Lodas

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letzte Antwort am 11.01.2019 08:30:29 von Monique_Müller
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heidi
Einsteiger
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Man wird es kaum glauben, aber ich musste bisher noch nie eine Nachberechnung durchführen und stehe im Moment echt auf dem Schlauch...

Für den Monat Dezember 2017 muss bei einem Mitarbeiter die Höhe der Tantieme korrigiert werden. Der Januar wurde bereits abgerechnet, aktueller Bearbeitungsmonat somit 02/2018. Eine Wiederabrechnung ist nicht möglich (?), Meldung:" Bearbeitungssmonat ungültig / gewählter Bearbeitungsmonat ist kleiner als der letzte abgerechnete Monat. Wechseln Sie in den aktuellen Bearbeitungsmonat und führen eine Nachberechnung durch.... Ist es korrekt, dass ich im aktuellen Bearbeitungsmonat bleibe, und unter " Nachberechnung Standard" den tatsächlichen Betrag eingebe und dann.....???? Unter was  und welchen Monat muss dieses ins Rechenzentrum (?) geschickt werden. Schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe...

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Groenewold,

eine Nachberechnung wird immer zusammen mit der eigentlichen Abrechnung für den aktuellen Monat erstellt. Nur eine Nachberechnung können Sie nicht durchführen.

Wenn Sie also den Monat 01/2018 bereits abrechnet haben, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie erstellen eine Wiederholungsabrechnung für 01/2018 für diesen Mitarbeiter und erfassen im Bearbeitungsmonat 01/2018 die Nachberechnungswerte in der Lasche "Nachberechnung Standard" die Differenzbeträge für 12/2017. Sie senden dann eine Einzelwiederholung 01/2018 - die Nachberechnung erfolgt automatisch.

    Sie erhalten dann die korrigierte Abrechnung für 01/2018 mit allen notwendigen Auswertungen. Die Lohnsteuer und Sozialversicherung wird in die Meldung für 01/2018 mit aufgenommen.

    Der Mitarbeiter bekommt die Abrechnung für 01/2018 und eine Nachberechnung für 12/2017. Der Differenzbetrag gegenüber der bisherigen Abrechnung für 12/2017 wird in die Abrechnung 01/2018 in den Netto-Bezügen und -Abzügen als "Nachberechnung 12/2017" automatisch übernommen, so dass die Auszahlung im Abrechnungsmonat 01/2018 saldiert wird.
  2. Sie führen die Nachberechnung mit der Abrechnung 02/2018 durch. Dann erfassen Sie die Nachberechnungswerte entsprechend im Abrechnungsmonat 02/2018.

    Sie senden in diesem Fall die Abrechnung 02/2018 - die Nachberechnungswerte werten automatisch mit gesendet.

    Dann werden die Daten entsprechend in die Abrechnung 02/2018 mit den Meldungen 02/2018 übernommen.

Prüfen sollten Sie bei Nachberechnungen ins Vorjahr immer, wie die steuerliche Behandlung ist. Programmseitig ist das Zuflussprinzip hinterlegt, d.h. die steuerliche Auswirkung wird erst in der Abrechnung 2018 berücksichtigt. Sofern dies in 2017 berücksichtigt werden soll und darf, müssen Sie dies für den Mitarbeiter auf das Entstehungsprinzip ändern.

Zu empfehlen ist, bei Nachberechnungen immer eine Probeabrechnung durchzuführen, damit man vorher sieht, wie dies abgerechnet wird.

Viele Grüße

Uwe Lutz

björn
Experte
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Hallo Frau Gronewold,

noch eine Ergänzung zu 1. von uwelutz​ . Wenn die Löhne von Januar schon ausgezahlt wurden müssen Sie bei einer Wiederholungsabrechnung für Januar 2018 den bereits gezahlten Betrag mit Minus als Vorschuss eintragen, da sonst der Januar doppelt gezahlt wird.

Gruß

Björn Niggemann

heidi
Einsteiger
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rewe
Einsteiger
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Sehr geehrter Herr Lutz,

in welchem Bearbeitungsmonat muss ich die Werte in die Tabelle "Nachberechnung Standard" eingeben, wenn ich den Januar noch nicht abgerechnet habe und jetzt (nicht erst mit der nächsten Abrechnung) eine Korrektur für den Monat Dezember machen möchte? Wähle ich dann Wiederabrechnung einzelne PNR?

Ich verwende Lodas.

Vielen Dank für die Hilfe!

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

das Register Nachberechnung Standard verwenden Sie nur, wenn Sie die Korrektur mit dem nächsten Abrechnungsmonat durchführen möchten.

Wenn Sie den Dezember bereits vor der Abrechnung Januar korrigieren möchten, verwenden Sie, wie gewohnt, die Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Standard und senden eine Wiederabrechnung einzelne Pnr. oder Wiederabrechnung komplett.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.01.2019 08:30:29 von Monique_Müller
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