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Nachberechnung Kurzarbeit

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letzte Antwort am 14.05.2020 09:13:37 von Wolfgang_Stein
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nami
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Hallo,

 

ich muss eine Nachberechnung für März wegen Kurzarbeit durchführen. Gehaltsempfänger, 14,5h Kurzarbeit im März 63h normal gearbeitet, durchschnittl. monatl. AZ 84,5h. Wie mache ich das? (Nachberechnung 03/2020 14,5h BS 1 LA 410 ?)

 

Vielen Dank für eure Antworten.

nami
Beginner
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Nachricht 2 von 6
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Frage hat sich erledigt. Lösung bereits gefunden.

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Entgelt_Dani-
Beginner
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Hallo,

 

ich frage mich auch gerade, wie ich Kurzarbeiterstunden vom April ändern kann, z.b. von 30 KUG Stunden auf 0, weil den meldenden Stellen ein Fehler unterlaufen ist

 

Welche Lösung haben Sie gefunden?

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


ist der April Ihr zuletzt abgerechneter Monat? Wenn ja, dann können Sie die Stunden in den Bewegungsdaten korrigieren und eine Wiederabrechnung senden.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
Poldine
Beginner
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Nachricht 5 von 6
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Guten Abend, 

Habe die Anträge noch nicht  versendet und Kug-Stunden auf Grund von Mehrarbeit korrigiert.

Sprich alten Betrag mit Minus im Nachberechnung Standard erfasst und dort auch die neuen Werte erfasst. 

Korrekturabrechnung wird erstellt und auch eine neue Brutto-/Istliste erscheint nur ohne den pauschalisierten Ist-Betrag

Nun meine Frage. 

Wieso ohne Pauschbetrag?

 

Korrigiert er rückwirkend den Antrag für die Agentur oder stellt er sogar einen Neuen aus oder muss man zwingend notwendig eine Wiederholungsabrechnung starten?

 

Und letzte Frage,  korrigiere ich so richtig oder muss man die Lohnart 412 benutzen?

 

Vielen Dank

S. Karnofsky

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo S. Karnofsky,


die Frage nach dem pauschalisierten Ist-Betrag kann so nicht beantwortet werden, dafür müssen wir Ihre Abrechnung prüfen. Wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.
Wenn sich rückwirkend Werte für die Kurzarbeit ändern, erhalten Sie mit der nächsten Abrechnung einen neuen Antrag. Sie können die Korrekturen mit einer Wiederabrechnung senden oder mit der nächsten Erstabrechnung.


Die Stammlohnart 412 ist zu verwenden, wenn Sie das Istentgelt korrigieren müssen. Wenn sich die Ausfallstunden bzw. die Mehrarbeitsstunden ändern, dann nutzen Sie diese Stammlohnart nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

 

 

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.05.2020 09:13:37 von Wolfgang_Stein
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