Hallo,
ich muss eine Nachberechnung für März wegen Kurzarbeit durchführen. Gehaltsempfänger, 14,5h Kurzarbeit im März 63h normal gearbeitet, durchschnittl. monatl. AZ 84,5h. Wie mache ich das? (Nachberechnung 03/2020 14,5h BS 1 LA 410 ?)
Vielen Dank für eure Antworten.
Frage hat sich erledigt. Lösung bereits gefunden.
Hallo,
ich frage mich auch gerade, wie ich Kurzarbeiterstunden vom April ändern kann, z.b. von 30 KUG Stunden auf 0, weil den meldenden Stellen ein Fehler unterlaufen ist
Welche Lösung haben Sie gefunden?
Hallo,
ist der April Ihr zuletzt abgerechneter Monat? Wenn ja, dann können Sie die Stunden in den Bewegungsdaten korrigieren und eine Wiederabrechnung senden.
Guten Abend,
Habe die Anträge noch nicht versendet und Kug-Stunden auf Grund von Mehrarbeit korrigiert.
Sprich alten Betrag mit Minus im Nachberechnung Standard erfasst und dort auch die neuen Werte erfasst.
Korrekturabrechnung wird erstellt und auch eine neue Brutto-/Istliste erscheint nur ohne den pauschalisierten Ist-Betrag
Nun meine Frage.
Wieso ohne Pauschbetrag?
Korrigiert er rückwirkend den Antrag für die Agentur oder stellt er sogar einen Neuen aus oder muss man zwingend notwendig eine Wiederholungsabrechnung starten?
Und letzte Frage, korrigiere ich so richtig oder muss man die Lohnart 412 benutzen?
Vielen Dank
S. Karnofsky
Hallo S. Karnofsky,
die Frage nach dem pauschalisierten Ist-Betrag kann so nicht beantwortet werden, dafür müssen wir Ihre Abrechnung prüfen. Wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.
Wenn sich rückwirkend Werte für die Kurzarbeit ändern, erhalten Sie mit der nächsten Abrechnung einen neuen Antrag. Sie können die Korrekturen mit einer Wiederabrechnung senden oder mit der nächsten Erstabrechnung.
Die Stammlohnart 412 ist zu verwenden, wenn Sie das Istentgelt korrigieren müssen. Wenn sich die Ausfallstunden bzw. die Mehrarbeitsstunden ändern, dann nutzen Sie diese Stammlohnart nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ein Hallo an die Profis 🙂
Ich würde hier gerne noch einmal einhaken.
Es ist meine erste KUG Abrechnungsphase überhaupt und nun muss ich zwei Mitarbeiter mit der Abrechnung 10/25 aus dem Vormonat korrigieren (über Erfassungstabelle/Nachberechnung Standard 09/2025).
Eine Nachberechnung wird in der Probeabrechnung zwar erzeugt, aber es ist keine Bruttosoll-/ istentgelt Berechnung zu sehen.
Wird in diesen Fällen dennoch ein korrigierter Erstattungsantrag automatisch per DÜ Verfahren KEA an die Agentur für Arbeit übermittelt (das Kästchen ist bei uns aktiviert)? Kann ich das im Vorfeld irgendwo sehen/prüfen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo @PBWT,
haben Sie die Auswertung 102 „Bruttosoll-/Ist-Entgelt (KuG)“ bereits eingerichtet bzw. geprüft? Welche Lohnart verwenden Sie für die Kurzarbeit? Für die Abrechnung von Kurzarbeit ist die Stammlohnart 410 zu verwenden.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im Hilfe-Center Dokument Kurzarbeitergeld (KuG) abrechnen in LODAS.
Dort können Sie Ihre Eingaben prüfen und bei Bedarf korrigieren.
Sollten nach Umsetzung der Schritte weiterhin Abweichungen auftreten, melden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.