abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Nachberechnung Energiepauschale

12
letzte Antwort am 12.10.2022 07:41:51 von reibert
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
_JuliaBorowski_
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 13
1017 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich habe jetzt im September einen neuen Mitarbeiter angelegt, der ebenfalls berechtig ist, die Energiepauschale vom Arbeitgeber ausgezahlt zu bekommen.

 

Die Erstattung der Energiepauschale über die Lohnsteuervoranmeldung lief ja schon im August.

 

Jetzt habe ich gesehen, dass die Nachberechnung der Energiepauschale für den neuen Mitarbeiter nicht mit der Lohnsteuervoranmeldung September korrigiert wurde.

 

Weiß jemand, was man da eventuell machen muss oder ist das von DATEV einfach noch nicht auf dem aktuellen Stand?

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 13
998 Mal angesehen

Hallo,

 

schauen Sie mal auf Mandantenebene unter der Brennpunktmappe "Energiepreispauschale".

 

Dort finden Sie unten auch die Anleitung für LuG.

 

 

Viele Grüße

T. Reich

0 Kudos
_JuliaBorowski_
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 13
981 Mal angesehen

Danke für den Hinweis.

 

In dem Dokument steht drin, dass bei nachträglichen Korrekturen die Lohnsteuervoranmeldung manuell über Elster korrigiert werden muss.

 

Das kann doch eigentlich nicht die Lösung sein!

 

 

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 13
972 Mal angesehen

Das kann doch eigentlich nicht die Lösung sein!

Doch das ist (leider) die Lösung.

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 5 von 13
951 Mal angesehen

Alternativ noch manuell über das DATEV-Programm DÜ-Formulare LSt-Anmeldung - letztlich auch nicht wirklich besser...

_JuliaBorowski_
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 13
938 Mal angesehen

Da muss ich jetzt tatsächlich ganz blöd fragen, wo finde ich das im DATEV?

0 Kudos
_JuliaBorowski_
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 13
928 Mal angesehen

Ich hab's gefunden.

 

Dann werde ich das wohl darüber korrigieren.

0 Kudos
anitas
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 13
630 Mal angesehen

@_JuliaBorowski_ wo wäre es. Ich müsste auch etwas korrigieren. Dankeschön

0 Kudos
_JuliaBorowski_
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 13
610 Mal angesehen

Das ist über die Kanzleiebene links in der Baumstruktur zu finden.

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1071259

reibert
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 13
493 Mal angesehen

Guten Morgen Zusammen,

Eintritt Arbeitnehmerin am 22.09.2022 (Gehälter bereits abgerechnet und danach 2 Wochen im Urlaub),

Lohnabrechnung September rückw. im Oktober.

Sie hat die Energiepauschale noch nicht erhalten, weil in der ersten Hälfte des Monats nicht in Anstellung.

Dann hätte sie doch über den aktuellen Arbeitgeber Anspruch?

Wie würde die LSt-Anmeldung Übermittlung laufen, manuell?

 

Danke im Voraus!

 

LG hh

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 11 von 13
483 Mal angesehen

@reibert , Nein Sie hat keinen Anspruch über den AG, da die Beschäftigung nicht zum 01.09.2022 bestanden hat.

 

Die Mitarbeiterin muss sich die EPP über die Einkommensteuererklärung holen.

 

 

Gruß

Björn

0 Kudos
reibert
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 13
479 Mal angesehen

Danke für die schnelle Rückmeldung, diesbezgl. hatte ich auch schon recherchiert,

war mir aber nicht sicher, hast Du da einen genauen Gesetzestext?

 

LG hh

0 Kudos
reibert
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 13 von 13
477 Mal angesehen

Habe schon was gefunden, lieben Dank nochmal.

 

Einen schönen Tag!

0 Kudos
12
letzte Antwort am 12.10.2022 07:41:51 von reibert
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage