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Nachberechnung Einmalbezug nach Austritt im Vorjahr - Lodas

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letzte Antwort am 30.06.2023 08:09:20 von Christopher_Fürther
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c_kleiner
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

habe ein "kleines" Problem: AN ist zum 31.7.2022 ausgeschieden, jetzt erfolgt ein Einmalbezug als Nachzahlung.Soll im laufenden Jahr abgerechnet werden. Der Monat Juni ist bereits für die anderen AN gerechnet. Habe folgendes eingegeben: Beschäftigungszeitraum 01.06.-30.06.2023, Steuerklasse 6 und Nebenarbeitgeber, Mehrfachbeschäftigter.....Bekomme eine Probeabrechnung zurück mit: Dem Einmalbezug - davon Lohnsteuer nach Stkl.6 - und......Abzug von Szialversicherung ( hier freiwillig versichert) ......ich dachte es fällt keine Sozialversicherung an...was mache ich falsch?

 

Danke vorab

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
203 Mal angesehen

Hallo @c_kleiner,

 

wenn Sie einen Einmalbezug nach Austritt des Arbeitnehmers im Vorjahr im aktuellen Jahr abrechnen, dürfen das Austrittsdatum und die Sozialversicherungsdaten des Mitarbeiters nicht gelöscht oder verändert werden.
Da im laufenden Kalenderjahr kein Entgeltabrechnungszeitraum und somit keine Sozialversicherungstage vorliegen, bleibt der Einmalbezug beitragsfrei.


Weitere Informationen finden Sie im Dokument 5303235 im Kapitel 2.3.3 Einmalbezug nach Austritt des Arbeitnehmers im Vorjahr, der Betrag wird im aktuellen Jahr / Abrechnungsmonat abgerechnet.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.06.2023 08:09:20 von Christopher_Fürther
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