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Mutterschutz mit Privatnutzung KFZ (weitergewährte AG-Leistungen)

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letzte Antwort am 09.03.2023 14:52:13 von Jacqueline_Schön
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Senzill22
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722 Mal angesehen

Hallo liebe Community,,

 

ich komme hier nicht wirklich weiter. Ich habe mir zwar das Hilfedokument durchgelesen, aber die Abrechnung sieht komisch aus.

 

Ich habe 340€ weitergewährte AG Leistung (1% Regelung für Privatfahrten). Ich habe dies in den Bewegungsdaten mit der Lohnart 202 umgeschlüsselt auf "2" nur steuerpflichtig eingegeben. Dann habe ich bei den Fehlzeiten Mutterschutz in der Maske wie beschrieben das Netto vom letzten vollen abgerechneten Monat eingegeben und die Leistung der KK 13,00.

 

ABER? Muss ich beim Firmenwagen an sich den Haken bei Privatfahren lassen? Auf der Abrechnung habe ich nun ein Steuerbrutto von 680,00€ UND ein SV Brutto von 340,00€....das finde ich sehr seltsam. 

 

Wer hat hier Erfahrung und kann mir weiterhelfen?

 

Vielen Dank schon mal.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bei korrekter Erfassung unter Personaldaten | Entlohnung | Firmenwagen wird die weitergewährte Kfz-Nutzung trotz Unterbrechung weiter abgerechnet. Den Betrag erfassen Sie hier nicht zusätzlich mit der Stammlohnart 202.


Im Dokument 5303169  - Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung (Beispiele für LODAS) finden Sie ein Beispiel für die weitergewährte Kfz-Nutzung.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Senzill22
Einsteiger
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Danke für Ihre Antwort.

 

Das heißt ich muss hier überhaupt nicht manuell eingreifen? Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird korrekt berechnet, trotz weiter laufender Privatnutzung nach der 1% Regelung beim KFZ bei einer Entgeltersatzleistung?

Im Dokument 1070148 wir doch aber genau das Vorgehen mit der LA 202 beschrieben. Bringe ich da etwas durcheinander? 

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

in dem Beispiel, indem die Lohnart 202 verwendet wird, ist der weitergewährte Sachbezug kleiner als der SV Freibetrag und daher komplett SV-Frei.

 

Die Eingaben zur Berechnung der SV einer weitergewährten AG-Leistung während Unterbrechung sind in diesem Fall dann nicht mehr notwendig und Sie buchen den Wert über Stammlohnart 202.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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zolli
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Wäre für diesen Fall, Herr Stein , meine beigefügte Ermittlung des , in diesem Fall nicht SV pflichtigen Entgelts, richtig ?

Ich mache das zum ersten Mal und benötige da mal Unterstützung.

 

Siehe beigefügte Datei .

 

Danke Ihnen und Euch 

Zolli

 

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zolli
Einsteiger
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Datei noch mal neu angehängt . Hatte sich ein kleiner Fehler eingeschlichen.

Zolli

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Zolli,

 

leider können wir immer noch nicht auf einen Anhang zugreifen.


Gerne können Sie sich aber auch über unsere anderen Servicekanäle an uns wenden, dann können wir uns Ihren Fall im Detail gemeinsam ansehen.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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zolli
Einsteiger
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Nachricht 8 von 9
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woran kann ich erkennen ob der Anhang dran ist ?

Danke

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 9
175 Mal angesehen

Hallo,


Sie haben die Möglichkeit beim Posten eines Beitrages einen Anhang anzufügen.

 

Wurde ein entsprechender Anhang ausgewählt, wird dieser im Beitrag angezeigt.


Wie von @Alexandra_Friedrich bereits angeboten, sehen wir uns den Sachverhalt auch gerne zusammen mit Ihnen über einen anderen Service-Kanal an.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.03.2023 14:52:13 von Jacqueline_Schön
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