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Mutterschutz in Elternzeit

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letzte Antwort am 29.11.2023 09:52:19 von jena
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RoBü22
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Hallo zusammen, 

 

ich verzweifle gerade etwas an folgendem Sachverhalt:

 

MAin ist aktuell in Elternzeit (geplant bis 31.01.2023) und nun wieder schwanger. Die Mutterschutzfrist beginnt am 16.01.2023. Folgendermaßen habe ich es in den Fehlzeiten hinterlegt:

RoB22_0-1673988507560.png


Bei der Probeabrechnung erhalte ich nun folgende Fehlermeldungen:

RoB22_1-1673988620148.png


Verstehe ich es richtig, dass DATEV das Mutterschaftsgeld nicht berechnen kann, weil nicht ausreichend Daten vorhanden sind bzw. aus 2020 noch Daten benötigt werden würden?

Aber weshalb erhalte ich eine Fehlermeldung (die letzte) für die erste Mutterschutzfrist? An den Daten habe ich nichts geändert, lediglich die letzten beiden Fehlzeiten angepasst. 

Ich bedanke mich schonmal für jede Hilfe!

Beste Grüße,

Romy Büttner

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Romy Büttner,


wenn die neue Mutterschutzfrist direkt im Anschluss an eine bestehende Elternzeit beginnt, wird als Berechnungsgrundlage für den aktuellen Mutterschutz der Zeitraum vor Beginn der Elternzeit bzw. des vorherigen Mutterschutzes herangezogen.

 

Wenn es sich dabei um einen Zeitraum aus dem Vorvorjahr oder früher handelt, kann die EEL-Bescheinigung nicht mit LODAS erstellt und übermittelt werden. Die EEL-Bescheinigung ist in diesem Fall manuell über sv.net zu senden.


Vermutlich haben Sie unter Personaldaten | Mutterschutz, Registerkarte Elternzeit die Elternzeit im vorhergehenden Mutterschutzfall abgeändert. Prüfen Sie, ob die Fehlzeit Mutterschutz in den Fehlzeiten mit der Mutterschutzfrist im Mutterschutzfall übereinstimmt.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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RoBü22
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Hallo Frau Frohmeyer,

 

vielen Dank für Ihre Hinweise. Ich habe meinen Fehler gefunden und konnte die Abrechnung erfolgreich durchführen!

 

Beste Grüße,

Romy Büttner

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Toffi-Fee
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Hey, wie hast du das Problem denn jetzt gelöst?

Ich habe bei mir genau dasselbe Problem.

 

Sie ist während der Elternzeit wieder schwanger geworden.

Die Elternzeit habe ich beendet und neue Fehlzeit für Mutterschutz angelegt.

In der alten Mutterschutzfrist habe ich die Elternzeit beendet und im neuen Mutterschutz bei Verdienstangaben die beiden Haken gesetzt und die Werte eingetragen.

 

Jedoch kommt bei mir auch die Fehlermeldung.

Hast du die Meldung über Lodas machen können oder musstest du den Weg über sv.net gehen?

 

Danke schon mal für Feedback. 🙂

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RoBü22
Beginner
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Hallo Toffi-Fee,

 

mein Fehler lag tatsächlich darin, dass ich vergessen hatte unter Personaldaten --> Mutterschutz die Daten einzutragen. 

Das dies die einzige MAin ist, die bisher bei uns in Mutterschutz war, war mir dieser Punkt leider entfallen. 

 

Die Meldung ging dann tatsächlich über Lodas auch raus.

 

Ich hoffe ich konnte dir helfen!

 

Viele Grüße,

Romy Büttner

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Toffi-Fee
Einsteiger
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Ach so, nagut, dann hattest du wahrscheinlich nur Glück, dass er die Daten von 2020 noch genommen hat, weil Januar noch nicht abgerechnet war.

 

Danke trotzdem.

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Claudia90518
Beginner
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Hallo,

ich hätte hier ein ähnliches Problem. Wir haben eine MAin die sich aktuell bis 2024 in Elternzeit mit dem ersten Kind befindet. Jetzt hat sie am 15.08.23 erneut entbunden, aber die erste Elternzeit nicht beendet.

Soviel ich weiß, hat sie nur Anspruch auf den AG Zuschuss wenn sie die erste Elternzeit beendet hätte. Wie gebe ich das in Lodas ein, ohne dass ich ein langes Fehlerprotokoll bekomme?

 

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DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Claudia90518,


wie Sie in LODAS einen weiteren Mutterschutz bei bestehender Elternzeit eingeben können, ist im

Dokument Mutterschutz und Elternzeit unter Punkt 4.8 beschrieben.


Sollten offene Fragen bezüglich des Zeitraums der Fehlzeit bestehen, wenden Sie sich bitte direkt an

die zuständige Krankenkasse.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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jena
Fortgeschrittener
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@Kristin_Frohmeyer wenn die neue Mutterschutzfrist direkt im Anschluss an eine bestehende Elternzeit beginnt, wird als Berechnungsgrundlage für den aktuellen Mutterschutz der Zeitraum vor Beginn der Elternzeit bzw. des vorherigen Mutterschutzes herangezogen.

 

Hier muss ich nachfragen, stehe komplett auf dem Schlauch und die KK weiß es auch nicht. Mutterschutzfrist 1 Februar 2022-Mai 2022, anschließend Elternzeit. Diese endet vorzeitig im November, da wieder schwanger.

 

 

fiktive Zahlen: November-Januar 2022  Brutto je 3.000 €, netto 2.000 € , täglicher Zuschuss Mutterschaftsgelt 55 €

 

Welche Gehaltsangabe mache ich jetzt. Ins brutto und netto die Werte von November 2021 bis Januar 2022 analog der ersten Mutterschutzfrist, also 3.000 bzw. 2.000 €, Brutto = netto entsprechend Mutterschaftsgeldzuschuss mit Datum Februar-Mai 2022 (Zeit vor Elternzeit), also bei 30 Tagen je 1.650 € oder muss ich Februar-Mai 2022 frisch ausrechnen brutto und netto gem. LOVOR (netto nun etwas höher, da Anstieg Grundfreibetrag)?

 

Ich hoffe, dass mich jemand vom Schlauch schubsen kann 🙂 Danke

 

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björn
Experte
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Hallo Jena,

 

wir tragen in dem Fall immer die Verdienstangaben aus der ersten Mutterschutzfrist ein und hatten bisher nie Probleme damit.

jena
Fortgeschrittener
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Vielen Dank für die Einschätzung.

 

Dies scheint auch die korrekte Vorgehensweise zu sein, habe es jetzt auch so umgesetzt.

 

Ich habe auf der Seite der TK das BAG-Urteil vom 19.05.2021 5AZR378/20 gefunden.

 

Dort heißt es "das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist zu berechnen" und "Maßgeblich ist das Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung. Arbeitsentgelt hat die Klägerin von der Beklagten zuletzt im Jahr 2014 erhalten. Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG ist kein im Rahmen des § 21 MuSchG zu berücksichtigender Entgeltbestandteil"

 

Fiktiv soll nichts ausgerechnet werden, Zuschuss Mutterschaftsgeld ist kein Entgeltbestandteil, also bleiben nur die Zahlen von der ersten Mutterschutzfrist.

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letzte Antwort am 29.11.2023 09:52:19 von jena
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