Ich habe folgendes Problem
Ich hatte einen Vollzeitbschäftigten der seit einigen Monaten nur noch geringfügig Beschäftigt ist. Wir haben Ihn zum 31.05.24 abgemeldet und zum 01.06.24 wieder angemeldet. Der Mitarbeiter bekommt jetzt ein 13. Monatsgehalt, das eigentlich noch für seine Vollzeibeschäftigung abgerechnet werden muss. Dadurch das er auf der geleichen Personalnummer läuft, kann ich keine Nachberechnung mehr machen.
Hat jemand eine Lösung für mich.
Bitte prüfen, ob in den Bewegungsdaten auf Mai als Nachberechnungsmonat geändert ist.
Hallo,
Ich denke nicht, dass das funktioniert. Diese Problematik ist ja auch bereits von der Arbeitsbescheinigung bekannt. Sobald es einen neuen Beschäftigungszeitraum gibt, ist der vorherige nicht mehr zu bearbeiten.
Hallo,
um den Einmalbezug der Vollzeitbeschäftigung zuzuordnen, können Sie den zweiten Beschäftigungszeitraum löschen.
Entfernen Sie das ursprüngliche Austrittsdatum und prüfen Sie bitte, ob die Historien für die Abrechnung der geringfügigen Beschäftigung korrekt sind.
@Maxalm98 schrieb:Ich habe folgendes Problem
Ich hatte einen Vollzeitbschäftigten der seit einigen Monaten nur noch geringfügig Beschäftigt ist. Wir haben Ihn zum 31.05.24 abgemeldet und zum 01.06.24 wieder angemeldet. Der Mitarbeiter bekommt jetzt ein 13. Monatsgehalt, das eigentlich noch für seine Vollzeibeschäftigung abgerechnet werden muss. Dadurch das er auf der geleichen Personalnummer läuft, kann ich keine Nachberechnung mehr machen.
Hat jemand eine Lösung für mich.
Die Ab- und Anmeldung löschen, damit wieder ein durchgehender Zeitraum vorliegt. Es müssen ja nur SV- und LSt-Sachverhalte ab dem 01.06.24 geändert werden, um die richtigen Meldungen zu erhalten.
Alles andere wird dann durch LuG korrekt erstellt.
Vielen Dank! Hat geklappt.