Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ein Mitarbeiter von uns ist mit einem falschen Geburtsdatum bei den Rentenversicherung gemeldet da er ursprünglich als Flüchtling keine Geburtsunterlagen hatte und geschätzt wurde.
Zwischenzeitlich hat er sein richtiges Geburtsdatum mit einer Geburtsurkunde nachgewiesen. Die Rentenversicherung ändert jedoch die SV-Nummer nicht, da die Geburtsurkunde mit Datum nach dem 14.10.15 ausgestellt wurde und somit keine gesetzliche Verpflichtung für den Leitungsträger zur Änderung des Geburtsdatums besteht.
Ich hatte den Mitarbeiter anfangs (03/2022) ohne SV-Nummer mit richtigem Geburtsdatum gemeldet. Daraufhin wurde ich von der Krankenkasse hingewiesen, künftig den Mitarbeiter mit der falschen SV-Nummer zu melden.
In 05/2022 habe ich den Mitarbeiter mit falscher SV-Nummer und falschem Geburtsdatum gemeldet. Jetzt erhalte ich die Rückmeldung zu elektronische Lohnsteuerkarte, dass die Identifikationsnummer und/oder das Geburtsdatum des Arbeitnehmers nicht korrekt ist.
Gibt es hier eine Lösung, dass ich das richtige Geburtsdatum und die "falsche" SV-Nummer in LODAS erfassen kann?
Im Voraus vielen Dank für die Unterstützung
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Du kannst doch das richtige Geburtsdatum und die SV-Nummer mit dem falschen Geburtsdatum erfassen.
Man muss dann halt mit den Hinweisen in LODAS und dem Fehlerprotokoll leben und sie ignorieren, dass Geburtsdatum und SV-Nummer nicht zueinander passen.
Für die ELStAM-Meldungen muss das richtige Geburtsdatum, also das, welches beim Finanzamt bekannt ist, eingetragen sein. Das muss ja auch nicht unbedingt richtig sein. 😉
Ok. Danke für die Antwort.
Ich dachte, dass die Fehlerhinweise mit rotem Dreieck zwingend bearbeitet werden müssen, da sonst die Lohnabrechnung nicht durchgeführt werden kann bzw. nicht funktioniert. Liege ich da falsch?
@pogo schrieb:
Du kannst doch das richtige Geburtsdatum und die SV-Nummer mit dem falschen Geburtsdatum erfassen.
Da gibt es echt keine andere coolere 😎 Möglichkeit? 🤔 Also mit "Fakedaten" echte Mitarbeiter in digitalen Systemen zu führen klingt für mich nach Abenteuer und wenn Murphy an der Tür klopft? Was dann?
Ich will gar nicht wissen, wer hier sich pragmatisch der Arbeit verweigert aber man stelle sich eine BürgerID vor, auf die alle Behörden und Co. zugreifen können und dann trägt man's dort 1x ein und DATEV und das FA und Krankenkassen und, und, und haben alle die gleichen Daten. Ein Wunder 🙌.
Nachher bekommt die Person noch ein schlechtes SCHUFA Rating, weil auch da das Geburtstag verwechselt wird oder falsch ist 🙄.
@metalposaunist Das sind ja keine Fakedaten. Geburtsdatum ist echt. Steuer-Id wurde offiziell vergeben. SV-Nummer wurde offiziell vergeben. Also alles echte Daten. Das die SV-Nummer mangels damals unbekanntem Geburtsdatum nicht nach dem Standartschema erstellt wurde, ändert nichts an deren Gültigkeit. Das Lohnprogramm weisst halt auf den Fehler hin und gut. Abrechnung geht in dem Fall trotzdem.
Ich sage jetzt mal nicht, zu welchen bürokratischen Hürden es kommt, wenn bei der Erstregistrierung der Name falsch erfasst wurde. Ich hatte mal den Fall Alfrd anstatt Alfred. Und ist ja wohl definitiv ein Erfassungsfehler. Zum Zeitpunkt des Eintritts bei unserem Mandanten lief das Änderungsverfahren schon 2 Jahre. Und in den 1,5 Jahren, wo ich den Lohn gerechnet habe, hat sich da auch nix bewegt ....
@Thomas_Kahl wir haben den Fall, dass das Geburtsdatum von der Sozialversicherungsnummer abweicht.
Die Abrechnung funktioniert damit, aber wie ist es mit der Sozialversicherungsabmeldung?
Wissen Sie, ob diese trotz Fehlermeldung bei Austritt des Mitarbeiters automatisch durchgeführt wird?
Anmeldung und Jahresmeldungen haben funktioniert? Dann sollte auch die Abmeldung klappen.
Anmeldung / Jahresmeldung hat geklappt. Super, dann wird es bei der Abmeldung auch gehen. Vielen Dank für die Antwort.