Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Ein MA eines Mandanten ist auf Stundenbasis angestellt und bekommt für geleistete Stunden ein Entgelt. Der MA konnte sich die Zeit immer frei einteilen. Nun ist es so, das er 2025 keinen einzigen Tag gearbeitet hat und nun zum 31.10.2025 ausscheidet. Kündigungsdaten sind alle erfasst.
Jetzt lässt Lodas eine Abmeldung nicht zu, da weder im Abrechnungsmonat Oktober, noch im restlichen Jahr Entgelt gezahlt wurde.
Wie kann ich den MA abmelden?
Moin,
wenn 30 Tage keine Abrechnung gemacht wurde, wird der Mitarbeiter meine ich Zwangsabgemeldet.
Bitte mal in den Lodas Auswertungen schauen bei Auswertung 65...
Eine Abmeldung für diesen MA liegt nicht vor.
@K_Wolf schrieb:wenn 30 Tage keine Abrechnung gemacht wurde, wird der Mitarbeiter meine ich Zwangsabgemeldet.
Das passiert nur bei Minijobbern.
Wenn der Mitarbeiter in 2025 keinen einzigen Tag gearbeitet hat, würde ich ihn rückwirkend zum 31.12.2024 abmelden.
@Buschtaxi schrieb:Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Ein MA eines Mandanten ist auf Stundenbasis angestellt und bekommt für geleistete Stunden ein Entgelt. Der MA konnte sich die Zeit immer frei einteilen. Nun ist es so, das er 2025 keinen einzigen Tag gearbeitet hat und nun zum 31.10.2025 ausscheidet. Kündigungsdaten sind alle erfasst.
Jetzt lässt Lodas eine Abmeldung nicht zu, da weder im Abrechnungsmonat Oktober, noch im restlichen Jahr Entgelt gezahlt wurde.
Wie kann ich den MA abmelden?
Aus meiner Sicht zwangsläufig am 31.12.2024, da 2025 kein meldepflichtiger Sachverhalt, mangels Beschäftigungszeiten, vorliegt.
Danke für die Rückmeldung.
Wie gehe ich dann vor? Trage ich unter Zeiträume den 31.12.2024 als Austrittsdatum ein, obwohl die Kündigung zum 31.10.2025 ausgesprochen wurde?
Rechtlich unverbindlich. Eine Kündigung nach dem 31.12.2024 ist aus meiner Sicht sinnlos, weil ja nix mehr passiert. Die genauen Hintergründe wären da schon interessant, aber ich erkenne keine anderes Handeln.
Moin,
ich fürchte, das hätte bereits bei dem ersten Monat ohne Entgelt geklärt werden müssen. Es wird jetzt vermutlich erst einmal eine rechtliche Klärung notwendig sein, da entweder auf den Arbeitgeber oder auf den Arbeitnehmer Kosten zukommen werden.
erste Alternative:
Der Mitarbeiter hätte nicht ohne Entgelt abgerechnet werden dürfen, wenn ggf. Arbeit auf Abruf vorliegt (§12 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Wenn dies der Fall ist, müsste der Arbeitgeber jetzt ggf. Entgelt und Beiträge nachzahlen.
zweite Alternative:
Für den Mitarbeiter hätte eine Unterbrechungsmeldung erstellt werden müssen (unbezahlte Fehlzeit). In dem Fall endet die beitragsfreie Krankenversicherung einen Monat nach der Unterbrechungsmeldung. Ab diesem Zeitpunkt hätte der Mitarbeiter sich selbst versichern müssen. Wenn dies jetzt rückwirkend erfolgt, müsste der Arbeitnehmer für diese Monate die Krankenversicherungsbeiträge nachzahlen.
Ich fürchte, erst nach der rechtlichen Klärung ist eine korrekte Abrechnung/Abmeldung möglich.
Sie sollten hierzu auf jeden Fall Ihren Vorgesetzten bzw. den Kanzleiinhaber informieren.
Viele Grüße
Uwe Lutz