Ich habe zwei Minijobber über Elstam angemeldet als Nebenarbeitgeber und die Pauschalversteuerung 2% gewählt. Die Rückmeldung von der Finanzverwaltung hat mir meine Daten überschrieben mit "Hauptbeschäftigung" und "Steuerklasse 6". Das war so überhaupt nicht gewollt. Eine Abrechnung erstellt es jetzt nicht mehr. Nur wenn ich die rückgemeldeten Daten wieder rauslösche und alle Felder wieder abändere. Habe ich nun was falsch gemacht oder die Finanzverwaltung?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
geringfügig beschäftigte Mitarbeiter, die mit der 2%igen Pauschalsteuer abgerechnet werden, dürfen nicht per ELStAM angemeldet werden. Diese Anmeldung erfolgt nur, wenn diese über Steuerklasse abgerechnet werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Stadlerlohn,
bei Minijobber, die mit 2% pauschal versteuert werden sollen, sollte nur "keine Angabe" gewählt werden. Wenn man Nebenarbeitgeber eingibt, wird automatisch die Steuerklasse 6 zurück gemeldet . Da DATEV nicht erkennen kann ob der Lohn pauschal oder individuell versteuert werden soll, gibt es keine Abrechnung.
Gruß
AK
prima, vielen Dank!
Danke!