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Minijobber: Rückmeldung als Hauptbeschäftigung

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letzte Antwort am 29.03.2022 07:25:44 von MissMoneypenny
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MissMoneypenny
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Ich habe zwei Minijobber über Elstam angemeldet als Nebenarbeitgeber und die Pauschalversteuerung 2% gewählt. Die Rückmeldung von der Finanzverwaltung hat mir meine Daten überschrieben mit "Hauptbeschäftigung" und "Steuerklasse 6". Das war so überhaupt nicht gewollt. Eine Abrechnung erstellt es jetzt nicht mehr. Nur wenn ich die rückgemeldeten Daten wieder rauslösche und alle Felder wieder abändere. Habe ich nun was falsch gemacht oder die Finanzverwaltung?

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Moin,

 

geringfügig beschäftigte Mitarbeiter, die mit der 2%igen Pauschalsteuer abgerechnet werden, dürfen nicht per ELStAM angemeldet werden. Diese Anmeldung erfolgt nur, wenn diese über Steuerklasse abgerechnet werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

AK48599
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Stadlerlohn,

 

bei Minijobber, die mit 2% pauschal versteuert werden sollen, sollte nur "keine Angabe" gewählt werden. Wenn man Nebenarbeitgeber eingibt,  wird automatisch die Steuerklasse 6 zurück gemeldet . Da DATEV nicht erkennen kann ob der Lohn  pauschal oder individuell versteuert werden soll, gibt es keine Abrechnung.

 

Gruß

AK

MissMoneypenny
Beginner
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prima, vielen Dank!

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MissMoneypenny
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Danke!

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letzte Antwort am 29.03.2022 07:25:44 von MissMoneypenny
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