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Minijobber Bundesknappschaft als gesetzliche KK lodas

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letzte Antwort am 15.12.2022 13:22:03 von Sabrina_Simmerlein
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Subu
Beginner
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Nachricht 1 von 9
1312 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe zwei Minijobber, die als gesetzliche Krankenkasse auch die Bundesknappschaft haben.

 

Gebe ich jetzt unter "Betriebsnummer abweichende Krankenkasse" die 98000006 ein, bekomme ich in der Probeabrechnung den aufgetretenen Fehler : "Personalnummer/Sozialversicherung/Allgemeine SV-Daten/Allgemeines den Hinweis: Prüfen Sie die Eingabe im Feld Betriebsnummer abweichende Krankenkasse. Die Bundesknappschaft mit der Betriebsnummer 98000006 kann nur als abweichende Krankenkasse ausgewählt werden, wenn bei ihr die Krankenversicherung ( ggf. im Rahmen einer Familienversicherung) besteht.

 

Ist es jetzt ein Fehlerhinweis, den ich ignorieren kann ( die beiden Minijobber haben ja nun einmal die Knappschaft als gesetzliche Krankenkasse) oder muss ich noch irgendetwas anderes machen???

 

Vielen Dank für eventuelle Rückmeldungen🙂!

m_b_bremen
Einsteiger
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Nachricht 2 von 9
1298 Mal angesehen

Hallo,

 

dazu gibt es schon einen Chat, vielleicht hilft der weiter

 

Gelöst: LODAS Fusion Knappschaft - DATEV-Community - 256451

 

 

Subu
Beginner
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Nachricht 3 von 9
1278 Mal angesehen

Vielen Dank für den Hinweis auf den schon vorhandenen Chat.

 

Leider hilft das nicht so wirklich, denn ich habe "glücklicherweise" bereits eine Angestellte, die als gesetzliche Krankenkasse die Bundesknappschaft hat. Also in den Mandantendaten ist die Bundesknappschaft auch zwei mal erfasst (Beitragsnachweis für KK mit Umlage und als KK für die Minijobber) und auch die Abgrenzung mit der Unterscheidung der laufenden Nummer habe ich hinterlegt.

 

Hat jemand sonst noch Tipps?

 

LG, Subu

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 9
1264 Mal angesehen

Moin,

 

ich würde dies tatsächlich nur für einen Hinweis halten, damit man noch mal überprüft, ob dies auch wirklich so gemeint ist.

 

Wie Sie aber schon sagen - das kann ja durchaus richtig sein.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Subu
Beginner
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Nachricht 5 von 9
1237 Mal angesehen

Ich habe gerade noch eine Probeabrechnung für einen anderen Mandanten gemacht, der nur Minijobber beschäftigt.

 

Hier gibt es auch einen Minijobber, der die Knappschaft als gesetzliche Krankenversicherung hat.

Der Fehlerhinweis war wieder derselbe ("Prüfen Sie die Eingabe...)

 

Als einzige Krankenkasse ist natürlich bei dem Mandanten nur die Bundesknappschaft für Minijobber hinterlegt, was meines Erachtens ja auch nur nötig ist.

 

Vielleicht kann DATEV eine kurze Rückmeldung zu diesem Thema/Fehlerhinweis geben (Handlungsbedarf??)

 

@Uwe_Lutz : danke für Ihre Rückmeldung!!! Ich freue mich immer, wenn Sie als "der Fachmann schlechthin"!!! antworten👍!

 

LG, Subu

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 6 von 9
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Moin. Wie ist es denn im interaktiven Fehlerprotokoll gekennzeichnet? Rot oder Gelb?

MfG
T.Kahl
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Subu
Beginner
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Nachricht 7 von 9
1141 Mal angesehen

Hallo Herr Kahl,

 

ich habe die Probeabrechnung jetzt noch einmal gemacht und der Hinweis erscheint nur im Prüfprotokoll.

Sende ich die Probeabrechnung, taucht der Hinweis nicht im interaktiven Fehlerprotokoll auf.

 

Ich denke, es ist wirklich nur ein Hinweis, noch einmal auf das Problem derselben Betriebsnummer der Bundesknappschaft hinzuweisen und zu sensibilisieren 😉.

 

LG, Subu

 

 

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Utschen
Beginner
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Nachricht 8 von 9
805 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich habe einen Minijobber angelegt. Ich bekomme jetzt in der Auswertung die 140,77€ und zusätzlich eine 9€ pauschalierung. Wie kann ich das weg bekommen?

 

vielen Dank 

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 9
748 Mal angesehen

Hallo,
eine Antwort auf Ihre Frage finden Sie hier:
https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Knappschaft/m-p/327421#M77772

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.12.2022 13:22:03 von Sabrina_Simmerlein
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