Guten Tag,
ein Student im praktischen Jahr erhält eine Aufwandsentschädigung.
Kann er zusätzlich einen Minijob ausüben? Werden beide Tätigkeiten zusammengerechnet (Sozialversicherungspflicht/Steuerpflicht)? Vielen Dank.
MfG
Hallo,
ja, ein Student im PJ darf zusätzlich einen Minijob machen. Die Aufwandsentschädigung im PJ gilt nicht als „normales Arbeitsentgelt“ und wird deshalb sozialversicherungsrechtlich nicht mit dem Minijob zusammengerechnet. Der Minijob bleibt also ein ganz normaler 538-€-Job.
Steuerlich kann es zwar zusammenfallen (beides sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), aber in der Praxis bleibt das meist unproblematisch, solange der Student insgesamt unter dem Grundfreibetrag bleibt oder der Minijob pauschal versteuert wird.
Viele Grüße
Neben dem PJ-Lohn ist ein Minijob bis 556,00 € möglich. Der Minijob wird steuer- und sv-rechtlich nirgends angerechnet.
@prabhjot-kakkar schrieb:Die Aufwandsentschädigung im PJ gilt nicht als „normales Arbeitsentgelt“ und wird deshalb sozialversicherungsrechtlich nicht mit dem Minijob zusammengerechnet.
Bzw. selbst wenn die Aufwandsentschädigung als Arbeitsentgelt gewertet würde, hättest du dann ja eine SV-pflichtige Beschäftigung und einen Minijob, @Personalerin_123. Und das geht grundsätzlich in Ordnung.
Erst der zweite Minijob dürfte dann, wie @cro sagt, nicht als solcher angemeldet werden, sondern muss SV-pflichtig mit Stkl. 6 abgerechnet werden.