Hallo zusammen,
ich benötige Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
MA ist zum 31. Juli 2023 ausgetreten, Arbeitsverhältnis war sv-pflichtig.
Seit dem 01. September 2023 ist er wieder angestellt, allerdings als Minijob. Beides läuft unter der selben Personalnummer.
Nun soll ihm laut Arbeitgeber für die Zeit bis 31. Juli anteilig eine Jahressonderzahlung gezahlt werden.
Rückwirkend in das bereits beendete sv-pflichtige Beschäftigungsverhältnis kann ich nicht abrechnen.
Bei seinem Minijob ist ebenfalls kein Spielraum mehr für die Abrechnung der Sonderzahlung.
Nun erwartet mein Mandant, dass ich ihm eine Alternative vorschlage.
Da bin ich aber am Ende von meinem Latein. Ich kann doch nicht über seinen Minijob rückwirkend eine Sonderzahlung auszahlen, welche sich auf sein vorheriges Arbeitsverhältnis bezieht? Oder käme hier die Sonderregelung ins Spiel, dass man Aushilfen 2x 520 € mehr ausbezahlen darf?
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@Abgabefrist schrieb:Hallo zusammen,
..............Ich kann doch nicht über seinen Minijob rückwirkend eine Sonderzahlung auszahlen, welche sich auf sein vorheriges Arbeitsverhältnis bezieht? ................................
Sollte gehen. Schon mal eine Probeabrechnung mit Eingabe im letzten SV-Pflichtmonat getestet?
Ja das habe ich schon versucht und geht leider nicht. Es kommt die Fehlermeldung, dass eine Nachberechnung auf vorherige Beschäftigungszeiten nicht möglich ist.
Auch leider nicht möglich, der Mandant zahlt keine Inflationsprämie. Sind über 200 Angestellte
Ich würde die Monate 9 und 10 als Minijob mit einer neuen Personalnummer abrechnen.
Und die Abrechnungen - ursprünglich- korrigieren.
Dann können Sie sehr wohl denMonat 7/2023 nachberechnen und dort die Sonderzahlung eingeben.
Alles andere (IAP ausgenommen) funktioniert nicht wirklich richtig.