Guten Morgen Datev-Community, folgender Fall: die Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen bei Mandant A betrugen im Jahr 2023 nicht mehr als 1.000,00 € (Die Grenze von 2.000,00 € ist ja noch nicht offiziell bestätigt). Bisher mussten monatliche Voranmeldungen übermittelt werden. Er wird ja aller Wahrscheinlichkeit nach nun vom Finanzamt davon befreit und auf "jährlich" umgestellt. Mandant A möchte aber gerne weiterhin monatlich (oder quartalsweise) übermitteln. Es ist aber nicht absehbar, ob die Umsätze wieder steigen. Krankheitsbedingt musste er kürzer treten. So, nun meinte mein Kollege, man kann die USt-Voranmeldung beim Finanzamt auf monatlich beantragen. Er hätte da auch einen Fall, wo Mandant B monatlich grundsätzlich einen hohen Vorsteuer-Überhang hat. DAS ist aber doch wieder etwas anderes oder? In dem Fall bin ich bei ihm, dann kann freiwillig gewählt werden. Aber für meinen Mandanten A würde ich sagen, er hat kein Wahlrecht? Kategorie angepasst von @Antje_Naumann
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