Hallo zusammen,
ich bekomme folgende Meldung bei der Probeabrechnung:
Ich kann es aber nicht nachvollziehen warum, weil meines Erachtens es nicht zu trifft.
Ich würde es nicht in dem Midijob / Gleitzone zurechnen. Warum zeigt er mit das im Fehlerprotokoll an?
Beste Grüße aus Hessen
Uta
Gelöst! Gehe zu Lösung.
O Man ja, ich bin ja ein totaler Bindfisch.
Danke!
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
BG Uta
Das SV-Brutto liegt bei 1951,70€, also unter 2000€, also im Midijobrahmen.
Die Entgeltumwandlung hat ja reduzierende Auswirkung auf das SV-Brutto.
Sollte bekannt sein, dass durch evtl. Urlaubs-/Weihnachtsgeld oder andere Sonderzahlungen, wenn sie regelmäßig sind, das durchschnittliche Monatsentgelt 2000€ übersteigt, ist es kein Midijob. Hier müsste also eine Prognose für das Jahr erstellt werden, besonders weil die Differenz zu 2000€ ja nicht gerade groß ist.
Hallo Uta,
Entgeltumwandlungen gehören nicht zum Arbeitsentgelt.
Hier die Gesetze dazu.
Sonst kannst du auch als Hilfe die Geringfügigkeitsrichtlinie lesen, da steht das auch Seite 42-43 Punkt 2.2.17.
Und an sich würde das Arbeitsentgelt nun 1.951,70 € betragen, daher unter 2.000,00 €.
Denk' aber auch an Sonderzahlung die mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind.
Gruß nh