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Midijobregelung prüfen bei Probeabrechnung ?

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letzte Antwort am 25.05.2023 10:36:40 von n_h_2015
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UtaPf
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Hallo zusammen, 

 

ich bekomme folgende Meldung bei der Probeabrechnung:

 

UtaPf_0-1685002713983.png

 

UtaPf_1-1685002795540.png

 

 

Ich kann es aber nicht nachvollziehen warum, weil meines Erachtens es nicht zu trifft. 

Ich würde es nicht in dem Midijob / Gleitzone zurechnen. Warum zeigt er mit das im Fehlerprotokoll an?

 

Beste Grüße aus Hessen

Uta 

 

 

 

 

 

Uwe_Lutz
Unerreicht
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@UtaPf  schrieb:

 

 

 

 

Ich kann es aber nicht nachvollziehen warum, weil meines Erachtens es nicht zu trifft. 

 

 

 


Warum nicht? € 1.951,70 sind weniger als € 2.000,00. Und der Gehaltsverzicht aus der BAV ist bei der Beurteilung der Midijob-Regelung mit zu berücksichtigen.

UtaPf
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
254 Mal angesehen

 

@Uwe_Lutz 

 

O Man ja, ich bin ja  ein totaler Bindfisch.

 

Danke!

 

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

 

BG Uta 

0 Kudos
pogo
Experte
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Nachricht 4 von 5
249 Mal angesehen

Das SV-Brutto liegt bei 1951,70€, also unter 2000€, also im Midijobrahmen.

Die Entgeltumwandlung hat ja reduzierende Auswirkung auf das SV-Brutto.

 

Sollte bekannt sein, dass durch evtl. Urlaubs-/Weihnachtsgeld oder andere Sonderzahlungen, wenn sie regelmäßig sind, das durchschnittliche Monatsentgelt 2000€ übersteigt, ist es kein Midijob. Hier müsste also eine Prognose für das Jahr erstellt werden, besonders weil die Differenz zu 2000€ ja nicht gerade groß ist.

n_h_2015
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
238 Mal angesehen

Hallo Uta,

 

Entgeltumwandlungen gehören nicht zum Arbeitsentgelt.
Hier die Gesetze dazu.

Sonst kannst du auch als Hilfe die Geringfügigkeitsrichtlinie lesen, da steht das auch Seite 42-43 Punkt 2.2.17.

Und an sich würde das Arbeitsentgelt nun 1.951,70 € betragen, daher unter 2.000,00 €.
Denk' aber auch an Sonderzahlung die mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind.

 

Gruß nh

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letzte Antwort am 25.05.2023 10:36:40 von n_h_2015
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