Hallo, mir steht grade irgenwie einer auf der Leitung,
ich habe einen Midijobber 2026 der gerade 612 € brutto im Monat verdient und privat krankenversichert ist; auf Grund seines Alters mit 58 Jahren muss er in der PKV bleiben; insofern wäre er KV/PV-frei zu schlüsseln.
Der monatliche PKV-Beitrag beträgt 700 € und der Arbeitgeber ist bei privat Krankenversicherten verpflichtet 50% als Zuschuss zur PKV zu zahlen, was 350 € betragen würde.
Dieser ist jedoch gedeckelt auf die Hälfte des gesetzlichen KV-Beitrages. Hier allg.BS 14,6% + ZB 2,99% = 17,59% von 612 € = 107,65 € / 2 = 53,82 € Zuschuss zur PKV (zzgl.Pflegeversicherung).
Würde ich den Arbeitnehmer als gesetzlich Versicherten abrechnen fielen gerade mal 1,36 € als Arbeitnehmerbeitrag an und der Zuschuss beträge 0,83 €. Wäre ja nett aus Arbeitgebersicht.
Jetzt meinte ich aber, dass bei der Berechnung der fiktive Arbeitgeberanteil zu Grund zu legen wäre und die o.g. 53,82 € als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu bezahlen sind.
(LOVOR 2026 steigt hier aus)
Was berechnet denn Lodas, wenn alles erfasst ist? Ad hoc würde ich sagen, dass er ja nicht besser gestellt werden kann, als ein gesetzlich krankenversicherter Mitarbeiter...
und die o.g. 53,82 € als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu bezahlen sind.
Wäre auch meine Sicht: Berechnungsprogramme - TK-Lex
@CVolz schrieb:Was berechnet denn Lodas, wenn alles erfasst ist? Ad hoc würde ich sagen, dass er ja nicht besser gestellt werden kann, als ein gesetzlich krankenversicherter Mitarbeiter...
LODAS kann ich nicht nutzen, da ich den AN sonst komplett anlegen müsste, es aber um eine Entscheidungshilfe geht, ob der AN überhaupt anfangen soll.
Der Arbeitgeberanteil in diesem Bereich der Midijob-Zone fällt ja höher aus, als mit den regulären Beitragssätzen, um hier eine Entlastung des Arbeitnehmers zu erzielen.
Wenn ich in der Midijob-Zone eine gesetzlich Versicherten abrechne, steigt der AG-Anteil nur KV auf über 70 €.
Obwohl sich unsere Berechnungen decken, bin ich mir nicht sicher, ob der reguläre AG-Anteil oder der Midijob-AG-Anteil zum Tragen kommt.
(aus Copilot Tax)
Ist dem so ? Ich denke tatsächlich, dass es bei dem regulären AG-Anteil bleibt (siehe Ihre Berechnung).
Ist dem so ? Ich denke tatsächlich, dass es bei dem regulären AG-Anteil bleibt (siehe Ihre Berechnung).
Ja. Hier dann noch mal die Feinheiten des Midijobs: Berechnungsprogramme - TK-Lex
Super, das korrespondierd dann auch mit den §§257 (2) SGB V, 20 (2) SGB IV. Vielen Dank für die Erhellung 🙏
p.s.: Der Link zu den Arbeitshilfen der TK ist ebenso hilfreich -> Fav.