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Midijob - Nachberechnung bei krankem Kind

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letzte Antwort am 10.04.2025 12:44:51 von Martina161
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Ca12
Beginner
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Hallo zusammen,

 

eine Mitarbeiterin hat folgendes Problem:

Ist ihr Kind am Monatsanfang erkrankt, sind ihre SV-Beiträge niedriger als wenn die Arbeitnehmerin am Ende des Monats zu Hause bleiben muss und eine Nachberechnung erfolgt.

Warum sind in der Nachberechnung die SV-Beiträge um einiges höher bzw. der SV-Eingangswert, sodass die Mitarbeiterin bei einer Nachberechnung weniger entlohnt wird als wenn das Kind am Monatsanfang erkrankt? Sie hat aber die gleiche Arbeitsleistung erbracht. Wo ist der Fehler?

 

Vielen Dank und Grüße

 

Die Kategorie wurde durch @Nina_Schöneweis von Lohn und Gehalt auf LODAS geändert.

cro
Experte
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Nachricht 2 von 8
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Das hängt sicher mit der Progression im Midijob zusammen.

 

Wenn Anfang des Monats mit einem Monatsbrutto von 600 € und am Monatsende mit z.B. 1.200 € gerechnet wird, ist der Entlastungsbetrag durch den Midijob deutlich geringer. Die prozentualen Sozialabgaben der Beschäftigten also deutlich höher.

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Constanze_GM
Erfahrener
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Hallo,

Das kann ich mir nicht vorstellen, wie kommst Du denn darauf? Dem Lohnprogramm ist es doch total egal, wann der Ausfall war. Oder hatte die Mitarbeiterin bereits einen Ausfalltag bei der Originalabrechnung abgezogen bekommen und mit der Rückrechnung einen weiteren Ausfalltag? Dann wäre es klar, dass die Wertung anders ist.

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Ca12
Beginner
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Nachricht 4 von 8
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Hallo,

eigentl. sollte es dem Programm egal sein, wann der Ausfall war, aber es geht um die Nachberechnung selbst. Da wird bei den SV-Beträgen der ursprüngl. Lohn genommen und in der nächsten Zeile der Ausfallslohn einschl. die anteiligen SV-Beiträge abgezogen. Die Mitarbeiterin bekommt weniger zurückerstattet bei den SV-Beiträgen als wenn sie am Monatsanfang daheim gewesen wäre. Ist sie am Monatsanfang wg dem Kind zu Hause, ist der Eingangswert von KV-Brutto, RV-Brutto, AV-Brutto und PV-Brutto niedriger und sie muss weniger SV-Beiträge zahlen.

Bei der nachträglichen Berechnung fällt ihr Nettolohn geringer aus. Warum?

 

 

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pogo
Experte
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Nachricht 5 von 8
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Der Tag der Erkrankung muss egal sein, denn es wird ja die Nettodifferenz aus dem normalen und reduzierten  Brutto berechnet.

Darauf hat der Midijob keinen Einfluss, da die besonderen Regelungen bei der Berechnung nicht angewandt werden. Steht ja so auch im Protokoll.

 

Gibt es in dem Monat noch eine Einmalzahlung? Die hat beim Midijob ganz besonders komplizierte Auswirkungen auf die Berechnung.

 

Vielleicht kannst du die Abrechnungen ja mal anonymisiert hier hochladen.

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Ca12
Beginner
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Nachricht 6 von 8
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Hier der Auszug

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 7 von 8
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Hängt vielleicht mit dem zusammen, im Februar gabs doch die Lohnsteuernachverrechnung. Drum andere Beträge.

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Martina161
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Der Monat Februar hatte nur 28 Tage. Abweichende Formeln für Teilmonatsberechnung und

Ermittlung bei Entgeltfortzahlung, was ist dort hinterlegt bei der Arbeitnehmerin?

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letzte Antwort am 10.04.2025 12:44:51 von Martina161
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