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Mehrfachbeschäftigung bzgl. Unfallversicherung erfassen

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letzte Antwort am 05.06.2025 20:17:16 von JudithLohn1
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Fuchs-S
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Hallo,

 

ich rechne mit LODAS ab und habe folgendes Problem:

Der Mitarbeiter ist mehrfach beschäftigt (ich rechne beide Arbeitgeber ab) und bzgl. KV/PV/RV/AlV ist alles erfasst.

Nun stelle ich jedoch fest dass er das Höchstentgelt für die BG Beitragsmeldung (120 T€ pro Jahr und Person) jeweils in beiden Firmen überschreitet (Firma 1 = 512 T€ Firma 2 = 384 T€).

Was muss ich eingeben um für beide Firmen nur insgesamt 120 T€ an die BGs zu übermitteln (meiner Ansicht Firma 1 = 68,5 T€ Firma 2 = 51,5 T€)?

Es ist jeweils die gleiche BG zuständig, insofern gibt es bzgl. Höchstentgelt nichts zu deuteln.

 

Danke und Gruß

 

 

S. Fuchs

P_Sp
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 10
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Hallo,

 

meines Wissens ist in der gestzlichen Unfallversicherung bei Mehrfachbeschäftigung das Arbeitsentgelt in jedem Unternehmen bis zum jeweils maßgebenden Höchstjahresverdienst nachzuweisen.

 

Viele Grüße

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Fuchs-S
Beginner
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Nachricht 3 von 10
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Lt der Krankenkasse bezieht sich der Höchstbetrag auf die Person und es wären die Beiträge daher nur anteilig von den Arbeitgebern zu zahlen.

 

Gruß

 

 

S. Fuchs

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P_Sp
Aufsteiger
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Und was sagt die Berufsgenossenschaft zu der Konstellation?

 

VG

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Fuchs-S
Beginner
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Der Beitrag ist anteilig von den beiden Arbeitgebern zu tragen.
Ich stimme dem voll zu. 
Die Frage ist ja nur "wie sag ich das LODAS"??

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mhaas
Fachmann
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Gab/Gibt es nicht ein Feld beim entsprechenden Mitarbeiter, bei dem man den Höchstbetrag zur BG manuell anpassen kann ... mir ist irgendwie so.

Lang may yer lum reek
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Fuchs-S
Beginner
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Das würde ich sofort nutzen; allerdings finde ich ein solches Feld nicht ...

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pogo
Experte
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Vielleicht kannst du ja hier bei den Angaben zur UV in jedem Monat 0 eintragen und dann im Dezember den abzurechnenden Wert, wenn du weißt, wie die Aufteilung auszusehen hat.

Würd ich mal bei DATEV nachfragen, ob das ein möglicher Weg ist.

 

pogo_0-1749112521909.png

 

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Fuchs-S
Beginner
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Danke für den Tipp.

Das behalte ich auf jeden Fall mal im Hinterkopf.

 

Ich habe nun zunächst die BG (schriftlich) um Korrektur der Bescheide gebeten und will das noch abwarten. Und dann ggf. die DATEV noch anfragen wie der Fall zu erfassen ist.

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JudithLohn1
Einsteiger
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Da ist die Krankenkasse wohl falsch informiert.

 

Der Höchstjahresarbeitsverdienst ist immer pro Versicherter und pro Beschäftigung anzusetzen.

 

Das ist aus der Anlage mit Angabe der Rechtsgrundlage ersichtlich. 

 

https://www.dguv.de/medien/inhalt/ihrpartner/unternehmen/beitragsberechnung/besonderheiten-der-uv-arbeitsentgeltkatalog-2024.pdf . 

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letzte Antwort am 05.06.2025 20:17:16 von JudithLohn1
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