Liebe Community,
wir werden einen Mandanten abgeben der bisher mit LODAS abgerechnet wurde und zukünftig mit Lohn und Gehalt abgerechnet wird.
Kann mir jmd. sagen, was zu beachten ist?
- DEÜV Abmeldung
- ELStAM Abmeldung
- UV
- evtl. Datensicherung
- .....?
Wo finde ich diesbezüglich eine Info über Vorgehensweise. Fand immer nur von LODAS zu LODAS.
Würde dies gerne im System korrekt abwickeln.
Vorab vielen Dank für Erfahrungswerte.
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Erstbestückung - Datenübernahme aus LODAS nach Lohn und Gehalt - DATEV Hilfe-Center
Was ggf. in LODAS zu machen ist, ist im Dokument mit aufgeführt.
Allgemein starte ich hier immer mit dem Dokument 1070777 - Mandantendaten übertragen - Lohn und Gehalt / LODAS - DATEV Hilfe-Center.
Hier gibt es dann die einzelnen Weiterleitungen zu anderen Dokumenten.
Hallo Zusammen,
ich gehe aktuell die Dokumente durch.
Habe ich es richtig verstanden, dass wir als abgebendes Steuerbüro eine Ummeldung bei Systemwechsel für ELStAM vornehmen müssen?
Möchte hier alles korrekt machen um späteren Unmut zu vermeiden.
Vielen Dank im Voraus
Und wenn ich es richtig verstanden habe, dann wären DEÜV Meldungen nur optional zu erstellen. Also nicht nötig.
Verstehe ich das richtig?
Jetzt gibt es jedoch bei diesem Mandanten einen Versorgungsbezugsempfänger - gibt es diesbezüglich etwas Spezielles zu beachten?
Vorab auch hierfür vielen Dank für Erfahrungswerte.
Wenn der neue Steuerberater die Anmeldung wg. Systemwechsel machen möchte, so ist eine Abmeldung wegen Systemwechsel vorzunehmen, ansonsten würde ich es nicht machen. Hier wäre eine Abstimmung mit dem neuen Steuerberater sinnvoll.
Abmeldung bei der BG vornehmen.
Hallo @SJ_2020,
als abgebendes Steuerbüro müssen Sie bei einem Wechsel von LODAS zu Lohn und Gehalt keine Ummeldung bei Systemwechsel für ELStAM vornehmen.
Diese Ummeldung muss die aufnehmende Kanzlei durchführen.
Generell sind bei diesem Wechsel DEÜV-Meldungen in der Tat optional.
Wenn Sie allerdings Versorgungsbezugsempfänger abrechnen, muss die Ab- und Anmeldung wegen Systemwechsel erfolgen.
Hinterlegen Sie also unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten unter Angaben zu DEÜV-Meldungen und Versorgungsbezügen (Zahlstellen-Meldeverfahren) bei Systemwechsel bei Abrechnung über DATEV das Ende-Datum.
Damit werden die Abmeldungen mit Meldegrund 36 erstellt.
Das aufnehmende Steuerbüro muss dann über Lohn und Gehalt die Anmeldungen mit Meldegrund 13 erstellen.
Liebe Community,
vielen Dank für rege Teilnahme und Tipps ! !
War sehr hilfreich 🙂
Viele Grüße