Hallo zusammen,
ich habe mal eine generelle Frage wie andere Steuerberater / Lohnbüros folgendes handhaben:
weist ihr eure Mandanten darauf hin, dass der Urlaubsanspruch während der Elternzeit gekürzt werden kann UND was dabei beachtet werden muss bzw. wann der Mandant die Arbeitnehmerin über die Kürzung informieren muss damit es rechtens ist?
Wir führen unter ein paar Kollegen aktuell eine Diskussion, ob die Aufklärung hierüber noch unter die Plicht eines Steuerberaters / Lohnbüros fällt, weil das Thema ja sehr arbeitsrechtlich ist und zumindest wir als Lohnbuchhalter nicht arbeitsrechtlich beraten.
Danke im Voraus für den Erfahrungsaustausch!
Hallo Community,
gibt es zum genannten Sachverhalt Erfahrungswerte, die an dieser Stelle geteilt werden dürfen?
Nein darüber informieren wir nicht.
Wenn nachfragen kommen bitten wir einen Arbeitsrechtler zu fragen.
Wir verweisen an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ich weise meist darauf hin, dass es wohl im Gesetz zur EZ einen Passus gibt, dass der AG den Urlaub kürzen "kann", und ich gehört habe, dass eine solche Kürzung schriftlich mitgeteilt werden muss; und näheres dazu bitte mit einem Arbeitsrechtler zu besprechen.
Wir informieren nicht. Bei direkter Nachfrage rate ich einen Arbeitsrechtler aufzusuchen
Bisher kam glaube ich einmal überhaupt erst eine direkte Nachfrage hierzu.
Für mich ist das klar eine arbeitsrechtliche Angelegenheit