Hallo,
wie kann ein Mandant eAU für seine Mitarbeiter abrufen?
Geht das nicht über das neue Programm Datev Personal?
Wird dazu das alte, zum 31.12.26 abgekündigte, Programm Personaldaten benötigt?
VG
Tax
Ja, das läuft noch über Personaldaten .
► Startseite DATEV Personal, Kachel Personaldaten
► Auswahl des Arbeitnehmers aus der Mitarbeiterliste
► Register eAU auswählen
► Zeitraum eintragen und Attest anfordern anklicken (falls Folgebescheinigung: Haken setzen)
► Hinweis:
Falls zu einer bestehenden AU eine Verlängerung mitgeteilt wurde, aber noch keine (Störfall-)Bescheinigung oder ein Enddatum vorliegt, reicht es aus, den Folgetag der vorangehenden AU einzutragen und den Haken bei Folgebescheinigung zu setzen.
ich lass den Haken bei Folgebescheinigung weg. Wenn es eine ist, wird diese als Folgebescheinigung zurückgemeldet.
Wir haben oft den Fall, dass wir zwar meinen, dass jemand verlängert wurde, aber überraschenderweise kommt die Rückmeldung "Erstbescheinigung".
Ich lass den weg, weil ich befürchte, dass die Rückmeldung der Krankenkasse dann nicht funktioniert, weil diese die Verlängerung nicht als Folgebescheinigung hinterlegt haben.
VG
Manja
(Mandant)
@ManjaT schrieb:ich lass den Haken bei Folgebescheinigung weg. Wenn es eine ist, wird diese als Folgebescheinigung zurückgemeldet.
Wir haben oft den Fall, dass wir zwar meinen, dass jemand verlängert wurde, aber überraschenderweise kommt die Rückmeldung "Erstbescheinigung".
Ich lass den weg, weil ich befürchte, dass die Rückmeldung der Krankenkasse dann nicht funktioniert, weil diese die Verlängerung nicht als Folgebescheinigung hinterlegt haben.
Sofern feststeht, dass es sich um eine Verlängerung (= Folgebescheinigung) handeln muss, ist der Haken schon sinnvoll. Ich mag mich irren, aber ich habe schon Fälle erlebt, wo um den Lohnabrechnungstermin herum eine Fehlzeit bereits bestätigt wurde, die Folgebescheinigung aber erst im Abruf war. Die Erstattung wurde ohne Probleme durchgeführt, was eventuell auch an dem Status Folgebescheinigung lag. Eventuell deswegen, da die Umlagekassen dies unterschiedlich handhaben.
Es gibt aber bei fast jedem Mandanten ein, zwei Problemfälle, die häufig die Ärzte wechseln, die dann eigentlich keine Folgebescheinigungen ausstellen dürfen (von Ausnahmen abgesehen). Durch den Diagnosegrund stellt die Krankenkasse dann fest, ob es sich um eine durchgehende Erkrankung handelt oder nicht. Schon aus diesem Grund ist es mir unbegreiflich, warum die Teilnahme am eAU-Verfahren von manchen Praxen als fakultativ betrachtet werden kann. Diese ganze manuelle Nacharbeit kostet nicht nur den Lohnabrechner Nerven und Zeit, sondern auch den Krankenkassen, denn diese müssen für ein etwaiges Krankengeld den kompletten Fehlzeitenverlauf vorhalten.
Sie haben aber recht, dass Krankenkassen den Status durchaus abändern (können), weshalb es auch wichtig ist, sich die Rückmeldungen genau anzuschauen, denn es kann ja durchaus sein, dass es eine Fehlzeit wegen einer Grippe gab und am letzten Tag fiel der Arbeitnehmer die Treppe herunter und brach sich ein Bein. Folge: Zwei Erstbescheinigungen und durch den unterschiedlichen ICD10-Code keine zusammenzurechnenden Vorerkrankungszeiten.
@ManjaT schrieb:
Ich lass den weg, weil ich befürchte, dass die Rückmeldung der Krankenkasse dann nicht funktioniert, weil diese die Verlängerung nicht als Folgebescheinigung hinterlegt haben.
Ich weiß gar nicht, ob die Krankenkasse die Info "Folgebescheinigung" überhaupt bekommt. Dies ist m.E. nur eine Einstellung, wann die DATEV den eAU-Abruf an die Krankenkasse übermittelt. Wenn hinterlegt ist, dass erst ab dem 4. Krankheitstag eine AU vorgelegt werden muss, erfolgt die Übermittlung von der DATEV an die Krankenkasse erst am 4. Tag (auch wenn der Abruf vorher erfolgt ist).
Damit bei einer Folgebescheinigung der Abruf sofort erfolgt und nicht wieder 4 Tage gewartet werden, ist der Haken "Folgebescheinigung" notwendig.
Wenn ohnehin ab dem ersten Tag die Vorlage der AU-Bescheinigungen erfolgen muss und/oder dies auch so im Programm hinterlegt ist, hat dieser Haken m.E. keine Auswirkung.