Hallo zusammen,
unser Mandant hat ein größeres Restaurant übernommen und ich hätte für die Abrechnung bzw. auch unser Mandat eine Frage.
Es wird auch ein Hausmeister und Büroangestellte beschäftigt.
Vom bisherigen Arbeitgeber und vom vorhergehenden Steuerberater wurde für alle Mitarbeiter der Sachbezug für die Mahlzeit verrechnet.
Es ist aber so, die Büroangestellten und auch der Hausmeister essen nie etwas mit.
Der Hausmeister kommt schon sehr früh und geht vor Mittag wieder nach Hause.
Bin ich verpflichtet bei jeden Mitarbeiter den Sachbezug abzurechnen??
Hat da jmd. Erfahrung oder Fachliteratur?
Danke für eure Hilfe
Hallo,
grundsätzlich wird der geldwerte Vorteil für gestellte Mahlzeiten jedem Arbeitnehmer einzeln zugerechnet.
Da wir als DATEV rechtlich nicht beraten, können wir keine Aussage darüber treffen, ob der Ausweis auch für Mitarbeiter gilt, die gestellte Mahlzeiten nicht in Anspruch nehmen.
Hat hier jemand aus der Community Erfahrungen zu dem Thema?
Hallo @susanne1234 ,
ich kann da nicht wirklich helfen, erinnere mich aber an vor Jahrzehnten geführte Diskussionen mit Mandanten (Fleischer), die den Ansatz des Sachbezuges bei den vegetarisch lebenden (😉) Mitarbeitern kritisierten. Da es sich um amtlich festgelegte Werte (=Pauschalen = vereinfachte/verallgemeinerte Beträge) handelt, wird man da wohl nichts machen können. Denn der Sachbezug im Münchner Sterne-Restaurant ist beispielsweise gleich dem in der Dorfkneipe in Mecklenburg/Vorpommern ...
VG
Also normal müsste man eine Liste führen, wer wann anwesend war und eine Mahlzeit bekommen hat.
Wer anwesend ist und keine Mahlzeit bekommt fällt auch nicht mit in die Berechnung rein.
In der Gastronomie wo die Speisen selbst hergestellt werden, kann man auch bei Mitarbeiteressen mit dem Rabattfreibetrag von 1080,- EUR pro AN/Jahr abrechnen.
Hallo @Claudia- ,
haben Sie mit diesen Aufzeichnungen bei Betriebsprüfungen schon Erfolg gehabt bzw. wurden die von Ihnen um nichtgewährte Mahlzeiten reduzierten Sachbezüge durch den Betriebsprüfer anerkannt?
Viele Grüße
Ja, bislang passte das und der Prüfer ha nichts beanstandet.
Man darf aber nicht vergessen, dass beim Rabattfreibetrag nicht der Sachbezugswert in Abzug gebracht wird, sondern der reguläre Wert den ein Fremder/Gast bezahlen müsste abzgl. 4%.
Abzüglich ggf. Zuzahlung vom Mitarbeiter. Es muss nur ordentlich dokumentiert und im Lohnkonto aufgezeichnet sein.
Es Essen nicht immer alle Angestellten mit. 😉