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LuG erzeugt keinen Antrag auf Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

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letzte Antwort am 29.05.2024 07:55:45 von winz
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winz
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Hallo zusammen,

 

hatte jemand schon einmal das Problem, dass kein Antrag auf Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot erstellt wird?

 

Ich habe unter Besonderheiten Mutterschutz Beschäftigungsverbot alle Daten eingegeben und mit Übernahme Kalender alle ins Kalendarium übernommen.

 

Viele Grüße

lohnhilfe
Meister
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dann müsste es doch auch Fehler/Hinweismeldungen bei der Probeabrechnung geben?

LG
VM
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winz
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Die Dame ist seit 28.02.2024 im Beschäftigungsverbot. Für den Monat Februar hat mir das Programm auch einen Antrag erstellt, ab März nicht mehr. Angeblich sind Lohnarten abgerechnet, die in den Lohnartenbesonderheiten mit "keine Erstattung" geschlüsselt sind.

Das stimmt nicht, die Mitarbeiterin bekommt nur ein Festgehalt.

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cro
Experte
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Die KrKasse bezahlt ja bereits 100% +X%. im Beschäftigungsverbot. Mehr geht wirklich nicht. Eine weitere Erkrankung bleibt dadurch zwangsläufig unbeachtlich.

 

Wie Herr @Uwe_Lutz  in Nachricht 5 trefflich feststellt, voll am Thema vorbei.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 10
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@cro  schrieb:

Die KrKasse bezahlt ja bereits 100% +X%. im Beschäftigungsverbot. Mehr geht wirklich nicht. Eine weitere Erkrankung bleibt dadurch zwangsläufig unbeachtlich.


Wieso Erkrankung? Wenn ich die Problemstellung richtig verstehe, erstellt das Programm den U2-Antrag für die Erstattung des Beschäftigungsverbotes nicht.

 

 

winz
Beginner
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Ja, genau der Antrag auf Erstattung bei Beschäftigungsverbot wird nicht erstellt.

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


wenn Sie für die Mitarbeiterin bisher AAG-Anträge z. B. für die Lohnfortzahlung erhalten haben, das Beschäftigungsverbot in den Stammdaten unter Besonderheiten | Mutterschutz erfasst und in den Kalender übernommen haben, aber der AAG-Antrag für das Beschäftigungsverbot wird dennoch nicht erstellt, prüfen Sie bitte folgendes:


Wenn die Mitarbeiterin Gehaltsempfängerin ist - ist in der Lohnart für die Gehaltsauszahlung (z. B. Lohnart 2000) in den Lohnartenbesonderheiten | Gruppe "Erstattungsfähigkeit nach dem Aufwendungsausgleichsgesetzt (AAG) / Entgeltersatzleistungen (EEL)" bei "Art der Erstattung (AAG):" "Erstattung gemäß Umrechnungsformel" hinterlegt?

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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winz
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ja, genau. 

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


dann sollten wir den Sachverhalt individuell prüfen. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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winz
Beginner
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Hallo Herr Platz,

 

das habe ich gemacht und möchte die Lösung nicht vorenthalten.

 

Nachdem Ihre Kollegin meine Eingaben überprüft hat und auch zu dem Schluss kam, dass alles richtig ist, erwähnte ich das der Mandant ab Januar nicht mehr U1 pflichtig ist.  

 

Mein Fehler war, dass ich den Haken in Erstattung nach dem AAG - Teilnahme am maschinellen Erstattungsverfahren nach dem AAG - raus genommen habe. Ich hatte nur Lohnfortzahlung und kein Beschäftigungsverbot oder Mutterschaftsgeld im Kopf.

 

Viele Grüße

 

9
letzte Antwort am 29.05.2024 07:55:45 von winz
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