Hallo,
da ich hierzu nirgends etwas finden kann meine Frage hier: Ich habe einen Mandanten, der seit April 2022 Arbeitnehmer beschäftigt. Vom Finanzamt hat er aber erst im Juni 2022 eine Steuernummer erhalten. Die Gehälter April und Mai sind über LODAS abgerechnet (ohne LSt-Anmeldung, da ja keine St.Nr. da). Jetzt im Juni, nach Eingabe der Steuernummer rückwirkend im April 2022 und Abruf des Juni 2022, erfolgt nur eine Lohnsteueranmeldung im Juni 2022 und nur mit den Juni-Werten. Müssen die LSt-Anmeldungen April und Mai manuell erstellt werden?
Besten Dank vorab!
Hallo,
die Lohnsteueranmeldung kann nur für den aktuellen Abrechnungsmonat erstellt werden. Eine rückwirkende Erstellung ist nicht möglich. Diese müssen manuell erstellt werden.
Hallo Herr Stein,
dann müssen für die Monatszahler manuelle LSt-Anmeldungen für August gemacht werden? Bei der August-Abrechnung weiß ja LODAS noch gar nicht, wer im September die Energiepreispauschale bekommt, aber in der August-Anmeldung sollen die EPP refinanziert werden.
Zitat aus den FAQ des BMF zur EPP vom 17.06.2022
"18. Ist es zulässig, dass ein Arbeitgeber mit monatlichem Anmeldungszeitraum die Refinanzierung auf den 10. Oktober 2022 (Lohnsteuer-Anmeldung für September 2022) verschiebt?
Nein. Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe kann die Refinanzierung nicht verschoben werden.
Selbst im Falle einer späteren Auszahlung bleibt für die Refinanzierung der EPP bei monatlich einzureichenden Anmeldungen der 12. September 2022 als Stichtag maßgebend."
Wer denkt sich solche Regeln aus???
@kari2 schrieb:
dann müssen für die Monatszahler manuelle LSt-Anmeldungen für August gemacht werden? Bei der August-Abrechnung weiß ja LODAS noch gar nicht, wer im September die Energiepreispauschale bekommt, aber in der August-Anmeldung sollen die EPP refinanziert werden.
Ich würde eher annehmen, dass DATEV eine Lösung findet/programmiert, dass dies schon im Rahmen der August-Abrechnungen erfasst wird (auch wenn die Auszahlung erst im September erfolgt). Und dann wird dies in der August-LStA berücksichtigt.
Bin mir nicht ganz sicher, aber eigentlich wenn Sie die Monate 4 und 5 nachberechnen ( obacht dann muss die Steuernummer natürlich auch 04 Stammdaten schon eingepflegt sein) im Zweifel mit 1 96 0 0 PNr, dann müsste doch eigentlich auch eine Lst Anmeldung mitkommen- meine ich .
@bodensee schrieb:Bin mir nicht ganz sicher, aber eigentlich wenn Sie die Monate 4 und 5 nachberechnen ( obacht dann muss die Steuernummer natürlich auch 04 Stammdaten schon eingepflegt sein) im Zweifel mit 1 96 0 0 PNr, dann müsste doch eigentlich auch eine Lst Anmeldung mitkommen- meine ich .
Nein, Differenzen fließen ja auch grundsätzlich in die aktuelle LSt-Anmeldung ein. Ein rückwirkender "Abruf" ist nicht möglich.
Als ob ich mir das gedacht hätte, das der Super Lohn Profi @Uwe_Lutz , das sofort richtig stellen kann. 😀
Stimmt wenn ich mir das jetzt Recht überlege, aber die Option dann für 4+5 Nullmeldungen abzugeben und bei kompletter Wiederholungsabrechnung müsste dann ja alles in der 6er Anmeldung enthalten sein.
Richtig ist natürlich die korrekten Beiträge in 4+5 zu melden, per Saldo stimmt aber auch die obige Lösung.
@bodensee schrieb:
Stimmt wenn ich mir das jetzt Recht überlege, aber die Option dann für 4+5 Nullmeldungen abzugeben und bei kompletter Wiederholungsabrechnung müsste dann ja alles in der 6er Anmeldung enthalten sein. .
Nein, LODAS denkt ja, dass die Meldung schon raus ist, folglich keine Differenz, welche im Juni gemeldet werden könnte.
ich verstehe aber das Problem nicht, bei Neugründungsfällen schicke ich die LSt-Anmeldung papierhaft ohne Steuernummer zum Finanzamt (kommt ja so von DATEV als Auswertung zurück), die erfassen das dann. Alternativ jetzt via DÜ-Formulare die Zahlen nochmal erfassen und LSt-Anmeldungen elektronisch übermitteln.
Alles gut , ich mache das hier in der Kanzlei genauso , die DAten für die LstAnmeldung liegen vor und gehen dann via Elster raus.
Es war eher ein Gedankenspiel ob ich es technisch schaffen kann, die LstA via Datev nachträglich zu lösen.