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Lohnsteuer bei Urlaubsabgeltung und Sonderzahlung während KG Bezug

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letzte Antwort am 11.01.2024 11:53:12 von pogo
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Ela_67
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

ich bin AN und erhalte meine Abrechnungen über Datev Online. 

 

Bezogen auf das o.g. Thema bin ich nun Betroffene und soll Ü600 € an das FA zurückzahlen.

 

Jan bis Sept habe ich KG erhalten, Okt bis Dez normales Gehalt nach Wiedereingliederung. Diverse Male hat der AN mir Urlaubsgeld gezahlt, Urlaubsabgeltung sowie eine Prämie während meines KG Bezuges. Alles ohne LSt. Während meiner Erkrankung habe inicht in Datev online geschaut, halt nur das Geld neben dem KG auf dem Kto.

Nun hab ich den Salat. 

 

Wieso rechnet ein Programm so ungünstig, wenn man im Folgejahr diesen Nachteil hat??

 

Viele Grüße,

Ela

 

pogo
Meister
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Hallo Ela,

 

es ist kompliziert.

 

Um sich leicht aus der Affäre zu ziehen, könnte man einfach sagen, dass jemand, der Entgeltersatzleistungen bezieht (Krankengeld, Kurzarbeitergeld, ...), damit rechnen muss, dass es zu einer Steuernachzahlung kommt.

Die Entgeltersatzleistungen sind zwar selbst steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz, der auf das zu versteuernde Einkommen angewandt wird. Stichwort Progressionsvorbehalt.

 

Hätte man die Nachzahlung verhindern können?

Mehr oder weniger gut indem dein AG einfach angenommen hätte, dass du z.B. ab dem Folgemonat der Zahlung des Urlaubsgelds, der Urlaubsabgeltung und der Prämie wieder normal arbeitest und dein normales Gehalt verdienst. Das hätte dann ein fiktives Jahreseinkommen ergeben, mit dem die Lohnsteuer der Einmalzahlung hätte berechnet werden können. Diese Berechnung wäre aber natürlich auch falsch, weil man ja nicht wirklich weiß, was das Restjahr noch bringt.

 

Dann hättest du vielleicht unterjährig statt 0€ 1000€ Lohnsteuer gezahlt und jetzt 400€ Rückzahlung erhalten. Dafür wäre eventuell das Unverständnis über die hohe Lohnsteuer in den Auszahlungsmonaten aufgetreten.

 

Wenn du die Möglichkeit bekommen kannst, mit der Lohnabrechnungsstelle darüber zu reden und sie für dieses Problem zu sensibilisieren, könnte es vielleicht in Zukunft bei anderen Arbeitnehmern ein wenig besser laufen.

Dir hilft es natürlich nichts mehr.

 

Falls du noch mal Krankengeld und Einmalzahlungen erhalten solltest, weißt du immerhin, dass es zu einer Nachzahlung kommen kann und lieber etwas Geld zurückgelegt werden sollte, soweit möglich.

Ela_67
Beginner
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Wahrlich kompliziert! 

Und was ein Trauerspiel. Während eines KG Bezuges iwas finanziell zurückzulegen, nicht wirklich umsetzbar. Hab mich über jedes Extra auf dem Kto gefreut, um mich mtl über Wasser zu halten. Aber ich bin wieder genesen! So what?!

Danke für die Antwort. Werde es an den AG als Anregung weitergeben.

Viele Grüße, Ela

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vw
Erfahrener
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Chapeau @pogo .

Die Beratung von Privatpersonen gehört zwar nicht zu den Aufgaben des Forums, aber den Beitrag finde ich echt klasse. Und das meine ich ernst! 👍

Gruß, Volker

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
pogo
Meister
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Ich bin mir auch nicht so ganz sicher, ob ich in so einem Fall wirklich direkt daran gedacht hätte, was bei der Steuererklärung passieren könnte. Klar, beim Kurzarbeitergeld hatte man es während Corona auf dem Schirm und hat die Mandanten darauf hingewiesen, dass sie ihre AN über mögliche Nachzahlung informieren sollten.

Aber bei längerem Krankengeld und Einmalzahlungen?

Ich hoffe, ich erinnere mich dann irgendwann mal an meinen Beitrag von gestern. So wie vielleicht auch andere von uns hier im Forum, die das Thema gelesen haben.

Ela_67
Beginner
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Liebe/r pogo,

 

ich glaube, das hat im Tagesgeschäft keiner so wirklich auf dem Schirm. 

 

Habe eben nochmal in meiner Bescheinigung der KK geschaut, als der Tagessatz des KG festgelegt war. Selbst dort ist kein einziger Hinweis in Bezug auf diesen PV! 

 

Ich bin im Juli 22 in den KG Bezug gerutscht nach einer Knie OP mit anschließendem Corona Infekt und plötzlicher Krebsdiagnose. Selbst die Sozialarbeiterin in der Onko hatte davon nichts erwähnt, die begleiten einen halt nur bzgl Hilfsmitteln, Anträgen und Co. Mit LSt Erklärung habe ich dann für 22 noch ne Menge Geld zurück bekommen, weil das, parallel zum KG, gezahlte Weihnachtsgeld noch versteuert wurde vom AG und wohl dieser Freibetrag bzgl eingetr. Behinderung zum Tragen kam.

In 2023 hatte ich dann parallel zum KG Urlaubsabgeltung, eine Prämie und Urlaubsgeld. Diese wurden seitens AG alle nicht besteuert. Ab Oktober bin ich zurück in den VZ Job und hatte dann wieder normales Gehalt, allerdings mit Berechnung des eingetragenen Freibetrages für die Behinderung.

 

Ärgerlich ist jetzt natürlich diese Nachzahlung - und, dass ich von keiner Seite darüber informiert wurde bezgl dieser Nachversteurung. Natürlich war es ganz großzügig seitens des AG's, mir noch parallele Zahlungen zu gewähren, aber insgesamt hat es letztendlich nicht die Differenz Nettolohn zu KG und Steuernachzahlung aufgefangen.

Aber, wie gesagt, ich bin gesund und die Nachforderung versuche ich nun beim FA zu stunden.

 

Vllt trägt dieser gesamte Beitrag ja dazu bei, vorausschauend AN zu informieren. Wäre schön.

In diesem Sinne noch einmal ganz lieben Dank an dich und bleib gesund!

Ela

durchschnittsbenutzer
Aufsteiger
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Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist doch erst Ende August 2024. Da kann der Nachzahlungsbetrag in den nächsten Monaten noch angespart werden.

 

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anjuwan
Aufsteiger
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Dazu habe ich eine Frage

 


@pogo  schrieb:

 

Hätte man die Nachzahlung verhindern können?

Mehr oder weniger gut indem dein AG einfach angenommen hätte, dass du z.B. ab dem Folgemonat der Zahlung des Urlaubsgelds, der Urlaubsabgeltung und der Prämie wieder normal arbeitest und dein normales Gehalt verdienst.


 

Wie genau soll das technisch ablaufen? Ist das nicht ein wenig zuviel der Annahme?

 

Ich hatte mal einen Fall, dass ein AN während der Kündigungsfrist mit Abfindung ganzjährig im KG war. Den hatte ich auch darüber informiert, dass er Geld von der Kündigung zurücklegen soll, weil da noch was vom FA kommt.

 

Die Frage am Ende ist, ob es tatsächlich eine Pflicht für den AG gibt, irgendwas an der Steuer zu drehen, damit es keine hohe Nachzahlung des AN gibt oder den AN darüber zu informieren, dass eine Nachzahlung droht. Zumal die Auszahlung der Einmalzahlungen während des KG vom AG sehr wahrscheinlich als Unterstützung des AN gesehen wird.

 

Cheers
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pogo
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@anjuwan  schrieb:

 

Wie genau soll das technisch ablaufen? Ist das nicht ein wenig zuviel der Annahme?

Technisch ist das kein Problem.

 

Beispiel:

Der MA ist im Januar im Krankengeld. Rechnet man 5000€ Sonderzahlung ab, wird keine Lohnsteuer berechnet.

 

Wenn ich weiß, dass er ab Februar wieder arbeitet und seine 3500€ Gehalt erhält, kann ich das so unter Personaldaten->Steuer->Einmalbezüge/... erfassen.

pogo_0-1704969818104.png

Man könnte ebenso den Restverdienst des Jahres angeben.

Es ergibt sich eine Lohnsteuer von 1188€.

 

Ob so eine Abrechnung aber gut oder richtig oder gewollt ist? Keine Ahnung.

 

Eine Pflicht gibt es vielleicht nur insoweit, dass der AG verpflichtet ist, die geschuldete Lohnsteuer des AN einzubehalten. Ob es aber eine Pflicht zur Nutzung der Glaskugel gibt?

 

Ich finde es reicht ja, wenn man in so einer Situation erstmal nur dran denkt und dem AG/AN einen Hinweis gibt bzw. bespricht welche Möglichkeiten bestehen.

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letzte Antwort am 11.01.2024 11:53:12 von pogo
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