Liebe/r pogo, ich glaube, das hat im Tagesgeschäft keiner so wirklich auf dem Schirm. Habe eben nochmal in meiner Bescheinigung der KK geschaut, als der Tagessatz des KG festgelegt war. Selbst dort ist kein einziger Hinweis in Bezug auf diesen PV! Ich bin im Juli 22 in den KG Bezug gerutscht nach einer Knie OP mit anschließendem Corona Infekt und plötzlicher Krebsdiagnose. Selbst die Sozialarbeiterin in der Onko hatte davon nichts erwähnt, die begleiten einen halt nur bzgl Hilfsmitteln, Anträgen und Co. Mit LSt Erklärung habe ich dann für 22 noch ne Menge Geld zurück bekommen, weil das, parallel zum KG, gezahlte Weihnachtsgeld noch versteuert wurde vom AG und wohl dieser Freibetrag bzgl eingetr. Behinderung zum Tragen kam. In 2023 hatte ich dann parallel zum KG Urlaubsabgeltung, eine Prämie und Urlaubsgeld. Diese wurden seitens AG alle nicht besteuert. Ab Oktober bin ich zurück in den VZ Job und hatte dann wieder normales Gehalt, allerdings mit Berechnung des eingetragenen Freibetrages für die Behinderung. Ärgerlich ist jetzt natürlich diese Nachzahlung - und, dass ich von keiner Seite darüber informiert wurde bezgl dieser Nachversteurung. Natürlich war es ganz großzügig seitens des AG's, mir noch parallele Zahlungen zu gewähren, aber insgesamt hat es letztendlich nicht die Differenz Nettolohn zu KG und Steuernachzahlung aufgefangen. Aber, wie gesagt, ich bin gesund und die Nachforderung versuche ich nun beim FA zu stunden. Vllt trägt dieser gesamte Beitrag ja dazu bei, vorausschauend AN zu informieren. Wäre schön. In diesem Sinne noch einmal ganz lieben Dank an dich und bleib gesund! Ela
... Mehr anzeigen