@anjuwan schrieb: Wie genau soll das technisch ablaufen? Ist das nicht ein wenig zuviel der Annahme? Technisch ist das kein Problem. Beispiel: Der MA ist im Januar im Krankengeld. Rechnet man 5000€ Sonderzahlung ab, wird keine Lohnsteuer berechnet. Wenn ich weiß, dass er ab Februar wieder arbeitet und seine 3500€ Gehalt erhält, kann ich das so unter Personaldaten->Steuer->Einmalbezüge/... erfassen. Man könnte ebenso den Restverdienst des Jahres angeben. Es ergibt sich eine Lohnsteuer von 1188€. Ob so eine Abrechnung aber gut oder richtig oder gewollt ist? Keine Ahnung. Eine Pflicht gibt es vielleicht nur insoweit, dass der AG verpflichtet ist, die geschuldete Lohnsteuer des AN einzubehalten. Ob es aber eine Pflicht zur Nutzung der Glaskugel gibt? Ich finde es reicht ja, wenn man in so einer Situation erstmal nur dran denkt und dem AG/AN einen Hinweis gibt bzw. bespricht welche Möglichkeiten bestehen.
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