Hallo,
ich habe eine Lohnpfändung in Verbindung mit der Zahlung von Weihnachtsgeld abzurechnen.
Die Stammlohnart für das Weihnachtsgeld 241 ist mit voll pfändbar vorbelegt.
Lt. Datev Dokument ist dies auch so richtig.
Es ist inzwischen so dass das Weihnachtsgeld bis zur Hälfte der Pfändungsfreigrenze unfpfändbar ist.
Diese liegt m. E. bei € 1500.
Dann müsste doch im Berechnungsschema für die Pfändung € 750 als unpfändbar abgezogen werden.
Wird es aber nicht??
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @fehrenbacher ,
wie hoch ist denn das Weihnachtsgeld (brutto) und wieviel wird davon nach Ihren Berechnungen (LODAS) gepfändet?
VG
es hat sich erledigt.
Die freiw. Jahressonderzahlung war bisher mit der Stammlohnart 203 angelegt und nicht mit der 241.
Ich habe die Stammlohnart noch geändert und jetzt passt es.
@fehrenbacher schrieb:es hat sich erledigt.
Die freiw. Jahressonderzahlung war bisher mit der Stammlohnart 203 angelegt und nicht mit der 241.
Ich habe die Stammlohnart noch geändert und jetzt passt es.
Sie sollten hier aber genau prüfen (lassen), ob es ein Weihnachtsgeld oder eine freiwillige Jahressonderzahlung ist. Dies kann pfändungsrechtlich ein Unterschied sein!
NACHTRAG:
Das BAG hatte z.B. mal für die Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst entschieden, dass es sich hierbei nicht um eine Weihnachtsgratifikation handelt und daher der Pfändungsfreibetrag für Weihnachtsgeld nicht gilt: 10 AZR 233/15 - Das Bundesarbeitsgericht
Kann der automatische Freibetrag von 750 € auch ausgestellt werden? Ich habe bei einer Mitarbeiterin mit Lohnart 704 die Zuwendung abgerechnet. Bei der Pfändung wurde der Betrag von 750 € allerdings als unpfändbarer Lohnanteil berücksichtigt.
Wir rechnen nach TVöD ab und es handelt sich um eine Jahressonderzahlung also "eindeutig" nicht um Weihnachtgeld.
Geschlüsselt ist die Lohnart mit "voll pfändbar"
dann muss eine andere Stammlohnart verwendet werden.
Mit der StLA 203 (sonst. Bruttobezug jährl.) wird kein unpfändbarer Teil berücksichtigt.
Hallo @SKJSchießer ,
wenn ich Sie richtig verstehe, ist die Lohnart unter den Mandantendaten als "voll pfändbar" geschlüsselt und wird beim betreffenden Mitarbeiter trotzdem in Höhe von 750 € pfändungsfrei belassen?
Dann können Sie prüfen, ob Sie nicht vielleicht auf Mitarbeiterebene unter der entsprechenden Pfändung im letzten Reiter (Besonderheiten 2) eine Einstellung für diese Lohnart vorgenommen haben, die von den Einstellungen in den Mandantendaten abweicht.
Eine andere Idee habe ich dazu leider nicht.
VG