Kann der automatische Freibetrag von 750 € auch ausgestellt werden? Ich habe bei einer Mitarbeiterin mit Lohnart 704 die Zuwendung abgerechnet. Bei der Pfändung wurde der Betrag von 750 € allerdings als unpfändbarer Lohnanteil berücksichtigt. Wir rechnen nach TVöD ab und es handelt sich um eine Jahressonderzahlung also "eindeutig" nicht um Weihnachtgeld. Geschlüsselt ist die Lohnart mit "voll pfändbar"
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