Hallo,
gibt es eine Möglichkeit die in DUO hochgeladenen Auswertungen der Personalwirtschaft anzupassen bzw. einzuschränken? Es ist nicht wirklich praktisch, dass die Mandanten auch Zugriff auf das Fehler- und Hinweisprotokoll haben. Selbst wenn da nur Hinweise drin stehen, melden sich die Mandanten und fragen was schief gelaufen ist.
😕
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
eine Einschränkung bzw. Anpassung, dass der Mandant nur auf bestimmte Auswertungen Zugriff hat, ist hier nicht möglich.
eine Einschränkung bzw. Anpassung, dass der Mandant nur auf bestimmte Auswertungen Zugriff hat, ist hier nicht möglich.
... und dann gibt es Leute die glauben, technisch sei heutzutage alles möglich...
Die Einschränkung (gemeint ist welche Auswertungen der Mandant sieht) nimmt man über die Administration in der Rechteverwaltung online vor.
Kein Ahnung warum DATEV sagt, dass dies nicht möglich sei…
Hallo,
gibt es in der Rechteverwaltung online die Möglichkeit diese Einstellung "massenhaft" (für alle Mandanten auf einmal) durchzuführen? Oder müssen die Rechte für die Auswertung einzeln administriert werden?
Vorab vielen Dank.
@S33K3R schrieb:
... und dann gibt es Leute die glauben, technisch sei heutzutage alles möglich...
Es sind bloß keine entsprechenden Filter programmiert. Technisch wäre das aber definitiv möglich (i.S.v. es gibt keine technischen Einschränkungen, die die Programmierung dieser Filter verhindern).
@Lohnteam_G-H schrieb:
gibt es in der Rechteverwaltung online die Möglichkeit diese Einstellung "massenhaft" (für alle Mandanten auf einmal) durchzuführen?
Ja, mit dem Assistenten können neue Rechte massenhaft vergeben werden. Rechte können per Assistent aber weder gelöscht, noch geändert werden - der Assistent fügt dumm ohne weitere Prüfungen nur hinzu.
@Lohnteam_G-H schrieb:
Oder müssen die Rechte für die Auswertung einzeln administriert werden?
Wenn man welche löschen will: ja.
... vielen Dank
In welchem Bereich vergibt man die Zugriffsrechte? Ich selber habe in der Kanzlei nur eingeschränkte Berechtigungen - würde jedoch gerne bei einzelnen Mandanten die Einsicht auf Auswertungen einschränken.
Vllt. hat hier jmd. spontan einen Tip?
Vorab vielen Dank und rundum gute Woche und erholsame Feiertage.
Die Rechte für die einzelnen Lohnauswertungen im Unternehmen Online werden über die "Rechteverwaltung Online" gesteuert bzw. vergeben.
Ok, vielen Dank. Falls ich aktuell noch keine Berechtigung für "Rechteverwaltung online" habe, welchen Bereich sollte der ADMIN für mich freischalten?
@SJ_2020 schrieb:In welchem Bereich vergibt man die Zugriffsrechte? Ich selber habe in der Kanzlei nur eingeschränkte Berechtigungen
In der Rechteverwaltung bzw. Rechteverwaltung Online. Wenn du aber selbst nur eingeschränkte Berechtigungen hast, wirst du das nicht machen können. Da musst du dich an euren Admin wenden.
Hierfür braucht man Administratorrechte.
Vielen Dank auch dafür. Das habe ich getan aber aktuell wird nicht der "richtige" Bereich für die Freischaltung gefunden. Daher dachte ich, vllt. kann hier jmd. die genaue Bezeichnung des erforderlichen Bereiches mitteilen 😉 Vielen Dank nochmal für jegliche Tips und Unterstützungen. . . .
In der Rechteverwaltung Online unter Personalwirtschaft -> Auswertungen Personalwirtschaft.
Hier muss dann immer der erste Haken gesetzt werden und darunter dann die Auswertungen die man freigeben möchte.
Super vielen Dank. Leider ist unser Admin bereits außer Haus - werde dies direkt nächste Woche testen bzw. veranlassen und hoffe, dass ich dann in dieser Angelegenheit weiterkommen werde 🙂
Vielen Dank für jegliche Unterstützung . . . Viele Grüße und erholsame Osterfeiertage. . .
vielen Dank für jegliche Unterstützung. Leider komme ich bis zu diesem Bereich nicht --> ich melde mich in Rechteverwaltung online an und es kommt direkt die beigefügte Meldung.
Könnten Sie mir bitte noch das Recht mitteilen, das für den Zugang in diesen Bereich nötig ist?
Bitte entschuldigen Sie die nochmalige Nachfrage - möchte sehr gerne hier weiterkommen und ENDLICH eine Arbeitserleichterung erreichen.
Viele Grüße
Hallo,
hier muss Ihr Administrator Sie ebenfalls zum Administrator machen, damit Sie die Rechte bearbeiten können.
Oder aber Ihr Administrator muss in der Rechteverwaltung Online Ihnen die Rechte beim Punkt "Service-Anwendungen" geben. Allerdings weiß ich hier leider nicht ob dies ausreicht.
Gruß
@björn vielen DANK !! Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen --> aber Ihr Tip wird mit Sicherheit weiterhelfen. Ich bleib dran . . .
Viele Grüße
So, zwischenzeitlich konnten wir diese Auswertungen mit Hilfe des Admin´s einschränken bzw. freischalten.
Die Hoffnung war groß 😉
Jetzt noch eine Ursprungsfrage --> der Mandant hat aktuell nicht den Button "Auswertungen Personalwirtschaft" zur Verfügung. D.h. er kann in UNO diesen nicht auswählen.
Muss er hierzu ein Zusatzprodukt von Seiten DATEV zukaufen, um diese Option überhaupt nutzen zu können oder müsste man hierzu ebenfalls irgendwelche Programme unsererseits "freischalten"?
Wir sind in diesem Bereich noch völlig unerfahren und ich möchte dies gerne vorantreiben . . .
Viele Grüße und DANKE für weitere Unterstützung. . .
Damit der Mandant Zugriff auf die Auswertungen erhält benötigt er ebenfalls die Rechte für die diversen Auswertungen und das Recht für "Auswertungen Personalwirtschaft".
Die Rechte müssen Sie oder Ihr Admin in der Rechteverwaltung Online vergeben.
Gruß
"Auswertungen Personalwirtschaft" stehen ganz oben in dem Bereich oder? Dies wurde ebenfalls freigeschalten. Dann muss es an den diversen Auswertungen liegen.
Heißt dieser Punkt "diverse Auswertungen". Leider sehr umständlich, da ich jeweils zum Admin marschieren darf. . .
Und wissen Sie zufällig, ob der Mandant unmittelbar nach Änderung dieser Rechte Zugriff darauf hat oder ob hier Zeit verstreichen muss?
Der obere Punkt heißt "Auswertungen Personalwirtschaft" und darunter kommen dann die diversen Lohnauswertungen.
"Diverse" heißt in dem Fall z.B. Brutto/Netto, Lohnjournal etc. Hier muss man jede Auswertung, die der Mandant sehen soll einzeln freigeben.
In der Regel muss sich der Mandant nur ein Mal mit seinem Zugangsmedium abmelden und dann wieder neu anmelden, sobald die Änderungen vorgenommen wurden damit er dann Zugriff auf die neuen Rechte hat.
Vielen Dank ! ! Also, oberster Punkt "Auswertungen Personalwirtschaft" wurde mit Haken freigeschalten. Nur zum Verständnis --> dieser Haken ist dafür, dass der Mandant vor Ort den Button in UNO überhaupt auswählen kann oder?
Dann wurden z.B. DÜ Zahlungen und KUG Liste ebenfalls mit Haken versehen. Dies wurde mit "diverse Auswertungen" gemeint oder?
Hangel mich da aktuell entlang und hoffe, dass wir diesbezüglich endlich voranschreiten können und werden . . .
Ja, das ist alles Korrekt.
@björn @Ok --> nochmal vielen Dank.
Dann wurde unsererseits alles richtig eingestellt --> hatte Mandant gefragt, leider hat er momentan noch keine Einsicht. Vllt. lassen wir noch ein paar Minuten verstreichen, in der Hoffnung dass im Laufe des Tages der Zugriff möglich sein wird. Ansonsten hab ich grad keine Idee mehr 😞
Das kann auch möglich sein.