Liebe Community,
hat hier jemand ein Tipp, wie man eine Systematik der Lohnarten aufstellt oder einen Link, wo man Beispiele dafür finden kann bzw. Hinweise, worauf man achten sollte ...
Ich arbeite seit Jahren mit LODAS und stehe zunehmend vor der Herausforderung, Nummern für neue Lohnarten zu finden in der "näheren Umgebung" zu gleichartigen Lohnarten. (Vielleicht wäre ja auch mal das Löschen von nicht mehr verwendeten Lohnarten eine Lösung? 😉 Aber wann löscht man diese bzw. wie lange lässt man nicht mehr verwendete Lohnarten unangetastet, bevor man sie (erst löscht und dann?) umbenennt bzw. umschlüsselt?
Finanzbuchhalter haben es da leichter, weil sie auf die SKR der DATEV zugreifen können und damit eine gute beispielhafte Struktur nutzen können ...
Vielen Dank und einen schönen Tag.
Meinen Sie eine Tabelle wie hier unter Punkt 6 und 7?
LODAS: Lohnarten für die Abrechnung anlegen - DATEV Hilfe-Center
Und vielleicht auch mal im Kollegïnnenkreis zusammen setzen und gemeinsam besprechen, wie man das machen will. Ich bekomme hier regelmäßig die Krise, weil jede meiner Vorgängerinnen die Lohnarten komplett anders vergeben hat und ich mich nicht einmal darauf verlassen kann, dass Stundenlohn 1 und Gehalt immer die gleiche Nummer haben. Von den diversen Zuschlägen mal ganz zu schweigen.
Ich sollte nicht eine Tabelle führen müssen, in der ich jeden Monat aufs Neue nachgucke, bei welchem Mandanten welche Lohnart mit welcher Nummer korrespondiert! Sondern einfach runter tippen können, weil ich weiß, dass LA 1 Stundenlohn 1 ist, LA 45 LFZ-Stunden usw.
Die Baulöhne sind nur deshalb einheitlich, weil ich die (über die komplette Kanzlei) an einer Hand abzählen kann und sie (wegen der ganzen Sonder-Lohnarten) von einem Mandanten kopiert wurden …
Und bevor ich mich jetzt noch weiter darüber aufrege, mach ich mal Mittag. 'n guten.
Wir nehmen nach Möglichkeit die Stammlohnarten auch als eigene Lohnarten. z.B.
Stammlohnart 101 /eigene Lohnart 101 Stundenlohn
Stammlohnart 200 / eigene Lohnart 200 Festbezug Lohn/Gehalt
Stammlohnarten ab 800 werden möglichst alle nicht verändert und auch als eigene Lohnarten angelegt. Besonders bei der 800 /900 Gruppe kann ich das nur empfehlen!
Besondere bzw. zusätzliche Lohnarten die nicht über die Stammlohnarten abgedeckt sind, haben wir unter die eigenen Lohnarten Gruppe 300 angelegt (eigentlich für Heimarbeiter von der DATEV reserviert, haben wir aber nicht)
Beispiel:
Stammlohnart 201 /eigene Lohnart 300 IAP Inflationsausgleichsprämie
Stammlohnart 200 / eigene Lohnart 300 freiwillige Zusage....
usw.
In Bezug auf der Löschung nicht mehr benutzter Lohnarten gucke ich mir die Liste in den Auswertungen im Dezember mit den löschbaren Lohnarten an. Hier entscheide ich welche davon ich lösche.
Eine Systematik gibt es bei uns im Büro nicht.
Bei den Löhnen die immer ich abrechne (abgerechnet habe) gibt es eine bestimmte Systematik.
Wir haben aber mehrere Beraternummern. Hier habe ich zB einige Lohnmandaten mit der Zeit von ehemaligen Kollegen oder auch durch Umorganisation übernommen. Dadurch ist es sehr unterschiedlich. Teils auch einstellige, zweistellige, dreistellige Lohnarten.
Ein Zusamnensetzen in der Kanzlei zum zusammen organisieren (auch in anderen Lohnsachen) ist hier nicht gewünscht. Jeder kocht sein eigenes Süppchen.
So wath - teils würde ich es anders besser finden aber ist nunmal so 😉
Ich habe mal vor Jahren beigefügtes PDF bei Datev entdeckt.
Ich handhabe es im allgemeinen so, dass im großen und ganzen die Stammlohnarten auch meine Lohnarten sind. Es gibt natürlich Abweichungen was speziell die einzelnen Stundenlöhne betrifft, aber damit komme ich gut zurecht.
Guten Morgen,
ein herzliches Dankeschön für die vielen Beiträge! 🙂
Tatsächlich kann ich mich als Alleinlohnbuchhalter im selbstbuchenden Unternehmen nicht mit Kollegen direkt besprechen, sondern nur hier in dieser Community. Das "systematische Chaos" bzw. die Liste aller Lohnarten sowie Nettobe- und -abzugsarten habe ich von meinen Vorgängern geerbt:
Derzeit verwende ich hier (Stand 2023) rund 60 Lohnarten (incl. Kfz-Sachbezügen), zzgl. die einschlägigen BAV-Lohnarten sowie 10 individuell angelegte Nettobe- und -abzugsarten (zzgl. diverser für Pfändungsabzüge, Sachbezüge und AG-Zuschüsse zu freiwilligen und privaten Kranken-/Pflegeversicherungen). Neben den Kfz-Sachbezügen sind bei einzelnen Mitarbeitern bis zu 7 Festbezüge hinterlegt.
Vor allem die Zuordnung und Abstimmung zu den bzw. der Fibukonten birgt in zunehmendem Maße Fallstricke, um allen gesetzlichen Anforderungen ((gesonderte Verbuchung der Aufwendungen für Minijobber; Ermittlung der (um Aufwendungen für Auszubildende bereinigten) Lohnsumme für Zwecke der Gewerbesteuerzerlegung)) gerecht zu werden bzw. die entsprechenden Berechnungen nachvollziehbar vornehmen zu können ... Ich werde mir künftig wahrscheinlich mit mehr Mitarbeitergruppen behelfen (müssen).
Ein weites Feld und ein schönes Thema für lange Winterabende (die in der Lohnbuchhaltung aber wohl niemals kommen werden). 😉
Viele Grüße und einen schönen Tag.