Hallo Zusammen,
ich habe einen Mitarbeiter der Mitunternehmer im Betrieb ist.
Er unterliegt der vollen SV Pflichtigkeit jedoch nicht der Lohnsteuer.
Welche Lohnart könnte man hierfür bei der Vergütung verwenden?
Außer die LA 2000
Danke euch und VG
GL
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Guel05 schrieb:Er unterliegt der vollen SV Pflichtigkeit jedoch nicht der Lohnsteuer.
Interessant, ich kenne nur die umgekehrte Variante. Oder ist das irgendwas mit Steuer im Ausland?
Wenn er tatsächlich nicht lohnsteuerpflichtig ist, kannst du die Steuerklasse einfach leer lassen oder 0 eintragen, dann wird die nicht berechnet.
Du solltest dann aber auch mit der Fibu absprechen, ob der eventuell auf ein anderes Konto gebucht werden soll, damit das im Jahresabschluss ohne großen Aufwand korrekt berücksichtigt werden kann.
Es gibt dazu bereits eine längere Abhandlung unter folgendem Thema:
"Lohnabrechnung eines angestellten Mitunternehmers/Datenübermittlung Kranken- u. Rentenversicherung/ Sonderausgabenabzug"
Beste Grüße
@silviabickel schrieb:Es gibt dazu bereits eine längere Abhandlung unter folgendem Thema:
"Lohnabrechnung eines angestellten Mitunternehmers/Datenübermittlung Kranken- u. Rentenversicherung/ Sonderausgabenabzug"
Wenn ich das in die Community-Suche eingebe, lande ich nur wieder hier in diesem Beitrag...
Foren-Suchmaschinen sind traditionell nicht wirklich gut.
Nimm Google, dann ->
Naja... ich hatte es wie oben zitiert eingegeben...
nehme ich jetzt den wirklichen Titel aus dem Forum mit seinen Schreibfehlern im Titel, hätte ich den Beitrag gefunden. 😉
Denn jetzt, wo ich die korrekte Schreibweise kenne, finde ich auch den verlinkten Beitrag, wenn ich ihn in die Forensuche eingebe.
Wie bei allem: man(n) muss genau wissen, wonach man sucht.