abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lohnart für Mitunternehmer

5
letzte Antwort am 13.03.2026 10:30:09 von m_brunzendorf
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Guel05
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
236 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich habe einen Mitarbeiter der Mitunternehmer im Betrieb ist.

Er unterliegt der vollen SV Pflichtigkeit jedoch nicht der Lohnsteuer.

 

Welche Lohnart könnte man hierfür bei der Vergütung verwenden?

Außer die LA 2000

 

Danke euch und VG

GL

rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 6
223 Mal angesehen

@Guel05  schrieb:

Er unterliegt der vollen SV Pflichtigkeit jedoch nicht der Lohnsteuer.


Interessant, ich kenne nur die umgekehrte Variante. Oder ist das irgendwas mit Steuer im Ausland?

Wenn er tatsächlich nicht lohnsteuerpflichtig ist, kannst du die Steuerklasse einfach leer lassen oder 0 eintragen, dann wird die nicht berechnet.

Du solltest dann aber auch mit der Fibu absprechen, ob der eventuell auf ein anderes Konto gebucht werden soll, damit das im Jahresabschluss ohne großen Aufwand korrekt berücksichtigt werden kann.

0 Kudos
silviabickel
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 6
163 Mal angesehen

Es gibt dazu bereits eine längere Abhandlung unter folgendem Thema:

"Lohnabrechnung eines angestellten Mitunternehmers/Datenübermittlung Kranken- u. Rentenversicherung/ Sonderausgabenabzug"

Beste Grüße

 

0 Kudos
m_brunzendorf
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 6
138 Mal angesehen

@silviabickel  schrieb:

Es gibt dazu bereits eine längere Abhandlung unter folgendem Thema:

"Lohnabrechnung eines angestellten Mitunternehmers/Datenübermittlung Kranken- u. Rentenversicherung/ Sonderausgabenabzug"


Wenn ich das in die Community-Suche eingebe, lande ich nur wieder hier in diesem Beitrag...

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
0 Kudos
pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 6
118 Mal angesehen

Foren-Suchmaschinen sind traditionell nicht wirklich gut.

 

Nimm Google, dann ->

Lohnabrechnung eines angestellten Mitnternehmers / Dantenübermittlung Kranken- und Rentenversicherung / Sonderausgabenabzug 

0 Kudos
m_brunzendorf
Meister
Offline Online
Nachricht 6 von 6
91 Mal angesehen

Naja... ich hatte es wie oben zitiert eingegeben... 

 

nehme ich jetzt den wirklichen Titel aus dem Forum mit seinen Schreibfehlern im Titel, hätte ich den Beitrag gefunden. 😉

 

Denn jetzt, wo ich die korrekte Schreibweise kenne, finde ich auch den verlinkten Beitrag, wenn ich ihn in die Forensuche eingebe.

 

Wie bei allem: man(n) muss genau wissen, wonach man sucht.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
0 Kudos
5
letzte Antwort am 13.03.2026 10:30:09 von m_brunzendorf
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage