Guten Morgen zusammen,
ich benötige Hilfe bei folgendem Fall:
eine Mandantin hat neben Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit noch Einkünfte aus V+V.
Für die Hausverwaltung/Immobilienverwaltung möchte sie demnächst ihren Ehemann als geringfügige Beschäftigung einstellen.
Da ich solch einen Fall noch nie hatte, weiß ich leider nicht, ob ich für die Lohnsteueranmeldung (wäre ja
nur die jährliche) ihre private Steuernummer angeben kann? Oder benötigt das Finanzamt eine
Info zur Setzung des Arbeitgeber-Signals, woraufhin diese dann ebenfalls eine neue Steuernummer vergeben?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
wenn wirklich nur Mini-Jobber angestellt werden, dann wird keine AG-Steuernummer benötigt. Für die pauschale Lohnsteuer ist in solchen Fällen die Mini-Job-Zentrale zuständig.
Seit 2022 muss die AG Steuernummer mit übermittelt werden.
Zur Vergabe einer Steuernummer halte ich mich zurück, das ist nicht mein Fachgebiet.
Übermittlung der Steuernummer von Minijob-Arbeitgebern - Minijob-Zentrale
Du benötigst kein AG-Signal und keine Steuernummer für die Vermietung.
Meiner Erfahrung nach erteilt das FA in diesen Fällen in der Regel auch gar keine Steuernummer. Die Minijob-Zentrale verarbeitet die Beitragsnachweise und die Meldungen zur Sozialversicherung ohne Rückfragen, die Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung sind bei uns auch ohne Beanstandungen gelaufen.
Sollte es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handeln braucht keine Insolvenzgeldumlage abgeführt werden.