Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem bei Lohn und Gehalt:
Ein AN ist nun seit Anfang des Jahres privat versichert. Ich habe alle Werte (Firmenzahler) eingegeben und den Januar auch schon richtig abgerechnet. Nun kam er im Februar auf mich zu und möchte nun auch seine Kinder mit aufnehmen. Er hat mir hierzu eine Bescheinigung der Debeka vorgelegt mit den Beträgen für seine beiden Kinder.
Ich habe nun etwas recherchiert und habe gelesen, dass man die Kinder mit versichern kann, wenn diese in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind und auch der AG verpflichtet ist hier die Beiträge abzuführen, wenn der Betrag des AN noch nicht voll ausgeschöpft ist.
Ich habe in DATEV nun eingetragen, dass die Werte automatisch berechnet werden. Wo kann ich denn nun die Beträge für die Kinder erfassen? Rechne ich diese einfach auf die Beträge des AN mit dazu?
Letztlich muss ich ja dann als AG nicht mehr im Auge haben, ob der Betrag des AN voll ausgeschöpft ist, weil DATEV dies ja dann auch nochmal automatisch berechnet?
Ich würde mich über schnelle Hilfe freuen!
@Lex123AH schrieb:Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem bei Lohn und Gehalt:
Ein AN ist nun seit Anfang des Jahres privat versichert. ..............................Wo kann ich denn nun die Beträge für die Kinder erfassen? Rechne ich diese einfach auf die Beträge des AN mit dazu?
Die Kinder des AN sind sv-rechtlich komplett außen vor. Nur der/ein AN wird über den AG krankenversichert.
Was bedeutet das nun für mich?
Beiträge einer PKV für Kinder eines AN dürfen Sie nirgendwo im Lohn berücksichtigen. Das Thema ist reine Privatsache des AN.
Entschuldigung, wenn ich nun so genau nachhake. Ich bin noch DATEV-Neueinsteiger und möchte hier auf Nummer sicher gehen. Mein AN ist Anwalt und das kann bei Falschinformation ganz schlecht ausgehen...
Wenn es Privatsache des AG ist, warum habe ich dann direkt von der Versicherung eine Bescheinigung für AG erhalten, die mir die beiden Beträge für die Kinder bescheinigt? Würde mich ja dann als AG nichts angehen?
Außerdem habe ich eben nachgelesen, dass die Kinder mitversichert werden können?
Ich rechne ebenfalls die PKV der Kindern mit ab, addiere die Summen und gebe den Gesamtbetrag ein. (automatische Überwachung durch DATEV). Das läuft bei einem AN schon seit Jahrzehnten und ist bisher in keiner Prüfung beanstandet worden.
Rechtsanwalt bin ich natürlich nicht.
Super, das bringt mich weiter 😀 Vielen Dank!
@Lex123AH schrieb:...................warum habe ich dann direkt von der Versicherung eine Bescheinigung für AG erhalten, die mir die beiden Beträge für die Kinder bescheinigt? Würde mich ja dann als AG nichts angehen?
Bitte nicht GKV + PKV verwechseln. Und bin dann mal raus. Ihnen alles Gute.
Der AN erhält unter diesen Bedingungen den AG Zuschuss zur PKV auch für seinen Kinder und zwar wenn:
Kinder werden bis zu einem bestimmten Alter berücksichtigt, und zwar
Danke!