Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich einer Lohnart. Wir möchten gern einer neuen Kollegin einen Teil ihrer Umzugskosten erstatten, da der Umzug beruflich veranlasst ist. Dafür habe ich aber leider keine Lohnart im Standardlohnrahmen gefunden. Gibt es diese Lohnart überhaupt ? Muss ich sie neu einrichten ?
Freue mich über Hilfe.
Viele Grüße
S. Kittler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich würde die Lohnart 9630 Doppelte Haushaltsführung auf 9631 kopieren und umbenennen.
Zu den neuen Lohnarten ab 2019 hilft: Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1004537
Gruß
C. Rohwäder
Hi, ich meine der Ansatz ist falsch. Bei Umzugskosten handelt es sich nicht um "geldwerte Vorteile" sondern um einen Auslagenersatz. Der Ausweis nach der Entgeltbescheinigungsverordnung wäre bei euch nicht richtig. Dok.-Nr.: 1004111
Wenn eure Lösung richtig wäre würde es eine Lohnart geben. Dok.-Nr.: 5300134 Ich meine, dass es nichts in der Lohnabrechnung zu suchen hat. Es muss in die Personalakte und in der Fibu muss die Auslage belegt werden.
Das ist die Lohnart 3701 bzw. eine eigene aber bei 37xx. Grüße
Hallo,
seien Sie mir nicht böse, aber das stimmt nicht.
Die Entgeltbescheinigungsverordnung wurde geschaffen, damit die Gehaltsabrechnungen vereinheitlicht ausgestellt werden. Das soll dazu führen, dass weniger weitere Bescheinigungen für Behörden ausgefüllt werden müssen, da die Mitarbeiter der Behörden sicher seien können, dass die ausgestellten Gehaltsabrechnungen bei der Beurteilung bestimmter Bezüge gleich ausgestellt werden.
Zur Entgeltbescheinigung wurde z. Bsp. klar gestellt, dass Reisekosten nicht zum Gesamtbrutto gehören. Die Lösung der Datev ist, dass die Reisekosten nun in den Netto-Be- und Abzugsbereich verschoben wurden, also dafür 9000er Lohnarten verwendet werden müssen. Das ist im Übrigen auch die Kernaussage des von Ihnen genannten Dokuments:
Konkretisierung des Begriffs „geldwerte Vorteile“ in der Entgeltbescheinigungsverordnung
Im Weiteren würde die von Ihnen genannte Lohnart 3701 in das Gesamtbrutto einfließen und somit das für die meisten Behörden relevante Gesamtbrutto erhöhen, obwohl sich hier Umzugskosten nicht auswirken dürfen, da hier nur Kosten erstattet werden.
Es ist daher, wenn man die Umzugskosten über die Lohnabrechnung abwickeln muss/möchte, eine Lohnart aus dem 9000er Bereich richtig.
Nach der Entgeltbescheinigungsverordnung wäre die Lohnart 9631 kein Problem.
Problematisch könnte sein, dass die Lohnart von der Lohnart 9630 kopiert wurde. Die Lohnart 9630 wird in Zeile 21 ausgewiesen, so dass die Umzugskosten als erstattete Kosten einer doppelten Haushaltsführung ausgewiesen werden. Wenn also keine Änderung an dieser Stelle erfolgt ist, so könnte der Ausweis in Zeile 21 falsch sein.
Hier müsste nur dann der Ausweis erfolgen, wenn es sich bei den Umzugskosten um Kosten der doppelten Haushaltsführung handelt. Dieses ist meiner Einschätzung nach nur der Fall, wenn Umzugskosten für die Beendigung der doppelten Haushaltsführung übernommen werden, also der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beschäftigt bleibt, aber an den Beschäftigungsort zieht.
Viele Grüße
T. Reich
Warum sollte ich Ihnen böse sein. Alles gut und genau dafür ist dieses Forum ja geschaffen worden.
Danke für die sehr ausführliche Ausführung.
Ich bin ja auch genau über den Ausweis in der Zeile 21 gestolpert und über geldwerter Vorteil und Auslagenersatz; das mit dem Ausweis im Gesamtbrutto muss ich mir anschauen. Ist ein sehr guter Punkt.
Aber würde das hier angesiedelt sein, so hätte DATEV schon längst eine Standardlohnart hinterlegt; eine individuelle Lohnart birgt Risiken, daher rät auch jeder davon ab.
Ich bleibe bei meiner Meinung und würde das außerhalb der Lohnabrechnung also in der Buchhaltung abbilden und die Unterlagen zur Personalakte legen.
Grüße
Grundsätzlich brauchen Umzugskosten nicht auf der Lohnabrechnung auftauchen, da haben Sie recht.
@MS2020 schrieb:
Aber würde das hier angesiedelt sein, so hätte DATEV schon längst eine Standardlohnart hinterlegt;
Die Datev macht auch nicht alles richtig, auch nicht bei den Loharten. Hier ein Beispiel:
Sie können die Datev-Lohnarten natürlich als gewichtiges Indiz sehen, aber immer noch einmal selbst prüfen...
@MS2020 schrieb:
; eine individuelle Lohnart birgt Risiken, daher rät auch jeder davon ab.
Wer ist jeder? Ich z. Bsp. rate von individuellen Lohnarten nicht ab. Ich rate aber davon ab, dass jeder individuelle Lohnarten einrichtet. Basis sollte in der Regel immer eine Datev-Lohnart sein und es ist ganz genau zu prüfen, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt.
Im Netto-Be- und Abzugsbereich ist z. Bsp. die Lohnart 9000 immer gut zu verwenden, weil ein Vorschuss einfach nur ein Nettoabzug ist. Plus oder Minus vor die Zahl, alles erledigt. Wollen Sie also etwas auszahlen, was nicht auf die Lohnabrechnung muss, aber vom Mandanten gewünscht ist, so kopieren Sie die Lohnart 9000 und benennen sie um. Ist im Grunde "idiotensicher". Sie müssen halt "nur" wissen, dass es nicht auf die Lohnabrechnung drauf muss.
Bei den Umzugskosten kann man das aber so pauschal nicht sagen, da Umzugskosten als Erstattung der doppelten Haushaltführung auf die Lohnabrechnung drauf müssen, wg. Zeile 21 Lohnsteuerbescheinigung.
Danke sehr, ich wünsche ein schönes Wochenende.
Hallo zusammen,
ich versuche es einfach einmal, obwohl der Thread schon etwas älter ist 🙂
Unser neuer Mitarbeiter ist betriebsbedingt in die Nähe der Firma gezogen (Bremen - Baden-Württemberg).
Er hat uns seine Rechnung von der Möbelspedition gebracht. Als Arbeitgeber übernehmen wir 50 % davon.
Da wir so einen Fall noch nicht hatten, stellt sich die Frage, ob wir ihm den Anteil einfach überweisen können, da die Rechnung vorliegt, oder es über die Lohnabrechnung laufen muss. Generell bezahlt bei uns jeder seine Auslagen zuerst selbst (Übernachtung etc.) und wird dann gegen Vorlage der Belege von uns zurücküberwiesen.
Falls eine Überweisung vollkommen ausreicht, bräuchte ich noch eine 100 % Quelle, damit ich es begründen kann.
Vielen lieben Dank und ich freue mich über ein Feedback!