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Lohn und Gehalt Abrechnungsstand Januar 2020 - Nachberechnung für 2018 muss erfolgen

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letzte Antwort am 21.02.2020 16:57:47 von Monique_Müller
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Lohn2020
Beginner
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Guten Morgen,

 

für einen Mandanten muss in LuG eine Nachberechnung für einen ausgeschiedenen Arbeitnehmer für das KJ 2018 erfolgen (leider seitens des Mandanten nicht rechtzeitig mitgeteilt😞)

 

Der Mandant wurde allerdings für Januar 2020 bereits abgerechnet, somit ist eine Rücksetzung des Monatsabschluss nur für Januar 2020 und nicht mehr für Dezember 2019 möglich.

 

Nachberechnet werden muss ein laufender Bruttobezug, was mit der Abrechnung 01.2020 nicht möglich ist. Da der AN bereits 2018 ausgetreten ist.

Es ist nur die Abrechnung eines Einmalbezuges möglich (hier werden die SV-Beiträge nicht berücksichtigt).

 

Gibt es hier eine Möglichkeit die Nachberechnung durchzuführen oder ggfs. den Abrechnungsstand auf Dezember 2019 zurückzusetzen??

 

 

 

 

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

selbst wenn Sie auf 12/2019 zurück setzten könnten, wäre leider eine Abrechnung für 2018 mit der aktuellen Softwareversion nicht mehr möglich.

 

Hier werden Sie um die manuelle Abrechnung nicht rum kommen.

 

Viele Grüße

T. Reich

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Lohn2020
Beginner
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Das habe ich mir schon gedacht!

 

Wir berechnen jetzt alles manuell

 

Trotzdem vielen Dank !!!

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


vielen Dank für die Antwort @t_r_. Wie von Ihnen bereits richtig beschrieben, sind Nachberechnungen in Lohn und Gehalt systembedingt nur für das aktuelle Kalenderjahr (2020) und das Vorjahr (2019) möglich.

 

Allerdings muss ich Sie in einer Sache korrigieren. Mit der Jahreswechselversion 11.1 oder einer neueren Version sind Nachberechnungen auf 2018 möglich, solange der Monatsabschluss 01/2020 noch nicht durchgeführt wurde. In diesem Fall können Sie den Monatsabschluss Dezember 2019 zurücksetzen und Nachberechnungen auf 2018 durchführen. Sobald der Monatsabschluss Januar durchgeführt wurde, kann das Jahr 2018 nicht mehr abgerechnet werden.


Seit Anfang 2019 gibt es diese Programmneuerung. Früher konnte man ab dem Zeitpunkt, ab dem die Jahreswechselversion (z.B. für die Jahre 2017 und 2018) installiert wurde nicht mehr weiter zurück (z.B. ins das Jahr 2016) nachberechnen.


Viele Grüße


Selina Heubeck
Personalwirtschaft 
DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
t_r_
Allwissender
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Hallo Frau Heubeck,

 

vielen Dank für den Hinweis, dass war an mir vorbei gegangen. 

 

Es ist aber noch richtig, dass ich keine Abrechnung für das Vorvorjahr mehr machen kann, wenn die Jahreswechselversion installiert ist, oder?

 

Viele Grüße

T. Reich

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 


@Selina_Heubeck  schrieb:

 


Seit Anfang 2019 gibt es diese Programmneuerung. Früher konnte man ab dem Zeitpunkt, ab dem die Jahreswechselversion (z.B. für die Jahre 2017 und 2018) installiert wurde nicht mehr weiter zurück (z.B. ins das Jahr 2016) nachberechnen.

 


gilt das auch für LODAS oder bleibt es da bei der alten "Regelung", dass keine Nachberechnung auf das 2018 mehr möglich ist, wenn die Jahreswechselversion 2020 installiert ist?

 

Und wenn dies für LODAS bisher nicht gilt: Ist hier mit einer "Angleichung" zu rechnen, so dass man Nachberechnungen auf das Vorvorjahr vornehmen kann, solange der Januar des aktuellen Jahres nicht abgerechnet wurde?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Lutz,


dieses Vorgehen betrifft LODAS genauso. Wenn Sie den Abrechnungsstand 12/2019 haben, können Sie noch Nachberechnungen nach 2018 vornehmen.
Sobald 01/2020 abgerechnet ist, ist dies nicht mehr möglich. Dies ist auch in Lohn und Gehalt so.
Eine Änderung ist derzeit nicht geplant. 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Schauer,

 

dann ist das ja schon geändert. Früher konnte man mit der Jahreswechsel-Version auch mit Abrechnungsstand Dezember das Vorvorjahr nicht mehr abrechnen. Oder habe ich das falsch im Kopf und hätte mir schon mal eine manuelle Korrektur sparen können?

 

Und naja, das wir uns wünschen, dass eine Rückrechnung weiter zurück möglich ist, ist ja bekannt. Da müssen wir abwarten, ob was wann kommen wird.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Lutz,

 

nein, dass haben Sie richtig im Kopf und so ist es auch nach wie vor. Hab ich in meiner obigen Antwort nicht klar formuliert. - Tut mir leid.

 

Ja, den Wunsch gibt es schon länger. - Bisher gibt es hier aber noch keinen neuen Status. 

 

Schönes Wochenende für Sie. 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.02.2020 16:57:47 von Monique_Müller
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